„Nachdem der Bundestag dem Rückkehrgesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in einem dem Parlament unwürdigen Schnellverfahren zugestimmt hat, muss jetzt der Bundesrat die erheblichen verfassungs- und europarechtswidrigen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten stoppen. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wenn damit Mehrkosten für die Bundesländer verbunden sind. Das ist nach einem Änderungsantrag, mit dem den Ländern zusätzliche Aufgaben und Mehrausgaben zukommen, eindeutig der Fall“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heute vom Bundestag verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Jelpke weiter: weiter … →