„Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018 positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. Indem die deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu können. Die Bundesregierung betreibt eine schäbige Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea. Jelpke weiter:
„Endlose Wartezeiten auf einen Termin, um überhaupt einen Visumsantrag stellen zu können, sind eine zusätzliche Schikane. 30 Wochen müssen Betroffene in der Botschaft in Addis Abeba auf einen Termin warten, in Nairobi dauert es sogar 18 Monate. In Khartum ist die Visastelle bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen geschlossen. Das Botschaftspersonal muss dringend aufgestockt werden, um zumutbare Bearbeitungszeiten zu gewährleisten.
Es ist ein Unding, dass von anerkannten eritreischen Flüchtlingen erwartet wird, dass sie sich an ihren Verfolgerstaat wenden, um ihre Ehe nachregistrieren zu lassen oder anderweitige Papiere zu beschaffen. Ich fordere die Bundesregierung auf, die restriktive Praxis bei der Visavergabe schnellstens abzustellen.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_11036 Familiennachzug Eritrea