„Es bleibt dabei: Die Bundesregierung hält das Aushungern ganzer Familien von Flüchtlingen, die in anderen EU-Staaten anerkannt sind, für ‚angemessen‘. Das ist mehr als zynisch, denn anerkannte Flüchtlinge kommen aus anderen EU-Staaten wie Bulgarien, Griechenland oder Italien nach Deutschland, weil sie eben gerade vor der dortigen systematischen Diskriminierung und unerträglichen sozialen Ausgrenzung bis hin zur Obdachlosigkeit fliehen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Streichung von Leistungen für Asylsuchende im Europäischen Kontext“. Jelpke weiter:
„Dabei pfeift die Regierung auf das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat glasklar festgestellt, dass Existenzminimum dürfe nicht migrationspolitisch relativiert werden. Auch in diesem Fall ist klar:niemand flieht ohne Grund. Anerkannte Flüchtlinge, die vor den Schikanen und katastrophalen Bedingungen in den Ländern ihre Asylanerkennungnach Deutschland weitergeflohen sind, dürfen hier nicht in Obdachlosigkeit und Verelendung gedrängt werden.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann unter folgendem Link abgerufen werden: KA 19_12227 Streichung von Leistungen im europäischen Kontext