„Die bereinigte Schutzquote für Asylanträge lag in Bezug auf alle Herkunftsländer im zweiten Quartal 2019 bei 53,4 Prozent. Bei einzelnen Herkunftsländern lag sie deutlich höher – bei Syrien betrug sie weiterhin fast 100 Prozent. Asylanträge von Afghanen wurden bei inhaltlicher Prüfung zu 64,5 Prozent positiv beschieden. Das ist ein Anstieg gegenüber den vorherigen Quartalen, der vermutlich auf die vielen erfolgreichen Klagen afghanischer Flüchtlinge bei Gericht zurückgeht. Das BAMF lehnt aber immer noch zu viele Asylanträge afghanischer Schutzsuchender ab, hier besteht dringender Korrekturbedarf“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Asylstatistik im zweiten Quartal 2019. Jelpke weiter:
„Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass die Bedeutung des Familienasyls weiter zunimmt. 8.267 von 9.976 Flüchtlingsanerkennungen im zweiten Quartal betrafen Familienangehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen, das entspricht einem Anteil von 82,9 Prozent. Bei syrischen Flüchtlingen macht der Familienschutz inzwischen sogar 98 Prozent aller Flüchtlingsanerkennungen aus.
Fast ein Viertel der Menschen, die im zweiten Quartal 2019 als Asylsuchende registriert wurden, ist gar nicht nach Deutschland eingereist – 7.082 der 32.044 Asylerstanträge im zweiten Quartal stammen nämlich von hier geborenen Kindern von Geflüchteten. Für sie wird von Amts wegen ein Asylantrag gestellt.
Es kommen also weit weniger Geflüchtete nach Deutschland, als es die zurückgehende Zahl der Asylsuchenden ohnehin erkennen lässt. Deutschland hat erhebliche humanitäre Aufnahmekapazitäten. Diese müssen genutzt werden, um Menschen aus den Horror-Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen!“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_12797 Ergänzende Informationen zur Asylstatistik II 2019