„Der Einsatz von BodyCams durch die Bundespolizei ist datenschutzrechtlich ein schwarzes Loch“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den bisherigen Erfahrungen mit den mobilen Kameras. Die Bundesregierung teilt darin mit, dass bislang 787 BodyCams an verschiedene Dienststellen ausgeliefert worden sind, aber zu ihrer Verwendung gibt es kaum Angaben. Jelpke weiter:
„Der Einsatz von BodyCams ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung. Er muss deswegen vollkommen transparent und überprüfbar erfolgen. Es ist unter Datenschutzaspekten absolut unverantwortlich, dass es bislang überhaupt keine Statistiken darüber gibt, wie viele Beamte bei welchen Anlässen die Kameras in Betrieb haben. Ebenso gibt es keine Übersicht, wie viele Stunden Videomaterial aufgezeichnet und wie viele davon ausgewertet worden sind. Auch der konkrete Nutzen der BodyCams in Ermittlungsverfahren bleibt völlig im Dunkeln – die Bundespolizei erfasst nicht, in wie vielen Fällen die Löschfrist überschritten wurde, um die Aufnahmen zur Strafverfolgung zu nutzen.
Solange die BodyCams derart als Geheimsache geführt werden, ist nicht sichergestellt, dass ihr Einsatz ordentlich evaluiert werden kann. Eine solche Evaluation soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich vom Bundespolizeipräsidium selbst durchgeführt werden, offenbar allein unter personalrechtlichen Aspekten. Doch das genügt nicht. Es muss eine unabhängige Evaluation geben, und diese muss auch unter polizeitaktischen und datenschutzrechtlichen Aspekten erfolgen. Dafür muss der Einsatz der Körperkameras umfassend und unabhängig dokumentiert werden.“