„Mit dem ‚Hau-ab-Gesetz‘ wurde den Bundesländern im Sommer 2019, die Möglichkeit eröffnet, bis Mitte 2022 Abschiebungshaft auch in gewöhnlichen Haftanstalten zu vollziehen.
Auf Anfrage erklärt die Bundesregierung nun, dass nach ihrer Kenntnis nur Sachsen-Anhalt plant, von dieser umstrittenen neuen Haftmöglichkeit Gebrauch zu machen. ‚Weitere Länder prüfen, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen‘, ergänzt die Bundesregierung vage. Das zeigt, dass ein entsprechender Bedarf in der Praxis gar nicht besteht“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Jelpke weiter:
„Damit erweist sich das ‚Hau-ab-Gesetz‘ in einem wesentlichen Punkt als schlechte Symbolpolitik – ein typischer Befund für die Asylpolitik der letzten Jahre. Mit großem Tamtam werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die zur Lösung realer Probleme wenig bis nichts beitragen und die regelmäßig mit EU- und Verfassungsrecht in Konflikt stehen. Denn danach sind Abzuschiebende, die ja keine Straftat begangen haben, getrennt von Straftätern unterzubringen.
Im März 2017 hat das so genannte Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seine Arbeit aufgenommen. Seitdem vermittelte das ZUR in 666 Fällen Plätze in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam für Bundesländer, die selbst keine oder zu wenig Kapazitäten hatten. Doch die Inhaftierung von Menschen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, mit dem einzigen Ziel, sie leichter außer Landes bringen zu können, ist menschenrechtlich höchst problematisch und politisch abzulehnen.
Auch der rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird verletzt, denn die Abschiebungshaft erreicht das vorgegebene Ziel nicht: Zwar werden Menschen immer häufiger in Abschiebungshaft genommen, eine entsprechende Steigerung der Abschiebungszahlen ist damit jedoch nicht verbunden.
Statt mit aller Macht und gegen jede Humanität Abschiebungen in Kriegsländer wie Afghanistan durchzusetzen, brauchen wir effektive Bleiberechtsregelungen und Integrationsmaßnahmen für diese Menschen.“
Die Antwort der Bundesregierung kann hier eingesehen werden: