„Die Bundesregierung verkennt den grundrechtsverletzenden Charakter der jetzigen Meldeauskunftregelung“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur einfachen Meldeauskunft. Die Abgeordnete weiter:
„Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine demokratische Gesellschaft engagieren, sind einer zunehmenden Gefahr durch Rechtsextreme ausgesetzt. Die Haltung der Bundesregierung hierzu ist höchst widersprüchlich: Einerseits kündigt sie an, Auskunftssperren für Personen, die bedroht werden, zu erleichtern. Andererseits bestreitet sie, dass es eine reale Gefahr durch den Missbrauch von Melderegisterauskünften gibt.
Dabei erlaubt die derzeitige gesetzliche Regelung jeder und jedem, mit einer beliebigen Begründung an die Meldeadresse von Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Den Ausführungen der Bundesregierung zufolge hat es im vorigen Jahr 60 Millionen solcher Meldeauskünfte gegeben. Als Argument gegen eine Regelung, die das Einverständnis der Betroffenen oder einen Gerichtsbeschluss erfordert, verweist sie darauf, ‚dass sich der Einzelne nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen‘ dürfe.
Der Bundesregierung fehlt offenbar jedes Verständnis dafür, dass 60 Millionen Meldeauskünfte eben auch 60 Millionen Grundrechtseingriffe sind. Auf der Straße bin ich nicht verpflichtet, wildfremden Personen meine Adresse zu nennen – aber die gleichen Leute können diese Daten mühelos bei der Meldebehörde erfragen. Es ist doch offensichtlich, dass dies mit einem modernen Verständnis von Datenschutz und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nichts zu tun hat.
Es scheint, dass die Bundesregierung eine Einschränkung der einfachen Melderegisterauskunft schlicht aus wirtschaftlichen Interessen nicht will. Auskunfteien und Adresshändler sollen weiter möglichst unbeschränkt auf die Melderegisterdaten zugreifen können. Diese Unterordnung des Datenschutzes unter das Profitinteresse ist skandalös.“