Einsperren, abschieben, reglementieren

Die EU ist von einer humanitären Flüchtlingspolitik weiter entfernt denn je. Die Bundesregierung will die bevorstehende Ratspräsidentschaft nutzen, um Internierungslager an den Außengrenzen durchzusetzen. Von Ulla Jelpke (junge Welt, 19. 2. 2020)Die Flüchtlingspolitik stellt die Europäische Union regelmäßig vor eine Zerreißprobe. Dabei sind sich die Mitgliedsstaaten im Prinzip darin einig, dass möglichst wenige Flüchtlinge überhaupt in die EU gelangen sollen. Beim Streit um die Verteilung jener, die es trotzdem schaffen, tun sich aber tiefe Gräben auf.

Dass selbst minimale Verbesserungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der EU kaum noch konsensfähig sind, zeigte im vergangenen Jahr exemplarisch das Malta-Verfahren: Nachdem über Monate hinweg von privaten Seenotrettern aus dem Mittelmeer gerettete Schutzsuchende zum Teil wochenlang vor der italienischen oder maltesischen Küste darauf hatten warten müssen, endlich an Land gehen zu können, beschlossen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und seine Amtskollegen aus Frankreich, Italien und Malta Ende September 2019, solche Tragödien abzukürzen. Die Geretteten sollten kurzerhand nach einem festgelegten Schlüssel auf alle Staaten verteilt werden, die sich der Initiative anschließen. Nicht nur, dass sich bislang kein einziger weiterer Staat auf eine quotierte Zuteilung einließ – Seehofer musste auch einen Shitstorm über sich ergehen lassen. Er heble die von der Koalition vereinbarte »Obergrenze« aus und richte einen »Taxidienst« für Flüchtlinge ein, wurde nicht nur von der AfD, sondern auch aus der Union heraus gewettert. Dabei geht es gerade einmal um wenige hundert Flüchtlinge pro Jahr. Seehofer verwies darauf, dass eine solche Kritik an der Rettung von Menschen vor dem Ertrinken »eigentlich beschämend« sei. Da hat er recht – aber man sieht, welches Niveau Anstand und Moral in der EU inzwischen erreicht haben, wenn ausgerechnet der sonst als Hardliner bekannte Seehofer als Verfechter humanitärer Lösungen erscheint.

Mehr als Schein ist es denn auch nicht. Das Ziel der Malta-Vereinbarung, die geretteten Flüchtlinge binnen vier Wochen zu verteilen, wird weit verfehlt. Es vergehen mindestens vier, manchmal auch mehr als sechs Monate; wobei sich die beteiligten Staaten gegenseitig die Verantwortung für die Verzögerung zuschieben. Solange sitzen die Flüchtlinge in teils geschlossenen Lagern fest.

Deal mit der Türkei

Mit Hochdruck arbeitet die EU hingegen an Konzepten von Abschreckung und Abwehr. Auch dabei gibt es gegensätzliche nationale Interessen: So hält mittlerweile zwar eine Mehrheit der EU-Staaten die sogenannte Dublin-Regelung für gescheitert. Diese besagt, dass ein Asylverfahren stets in dem Land erfolgen soll, das ein Schutzsuchender zuerst betreten hat. Es liegt auf der Hand, dass dieses Verfahren nicht nur für die Flüchtlinge selbst, denen die Weiterreise zu Verwandten oder Bekannten in anderen Mitgliedsstaaten verwehrt wird, extrem belastend ist, sondern auch für die Mittelmeeranrainer Spanien, Italien und Griechenland, wo die meisten Schutzsuchenden anlanden. Auch für Deutschland erfüllt sich die Erwartung der Regierung, durch Dublin mehr Flüchtlinge zurückschicken zu können, kaum mehr. Im Jahr 2019 wurden knapp 50.000 aufwendige Verfahren zur Zuständigkeitsklärung geführt, um im Ergebnis 8.423 Schutzsuchende von Deutschland in die jeweiligen EU-Ersteinreiseländer zu verbringen, im Gegenzug wurden aber auch 6.087 Menschen von anderen EU-Staaten nach Deutschland überstellt. Nach Griechenland wird weiterhin fast gar nicht abgeschoben, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 festgestellt hatte, dass Flüchtlinge dort nicht mit einer die Menschenrechte wahrenden Behandlung rechnen können.

Der Versuch, im Rahmen eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine »solidarische« Verteilung von Flüchtlingen auf die Beine zu stellen, ist bislang ebenfalls gescheitert – und zwar vor allem an osteuropäischen Staaten wie Ungarn oder Polen, die keinen einzigen Flüchtling aufnehmen wollen.

Der einzige »Ausweg«, auf den sich die EU bislang einigen konnte, besteht im Versuch, Flüchtlinge erst gar nicht mehr in die EU gelangen zu lassen. Das ist der Sinn des EU-Türkei-Deals: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan soll die »irregulären« Überfahrten vom türkischen Festland auf die griechischen Ägäisinseln unterbinden, und die EU übernimmt dafür nicht nur die Kosten für die Versorgung der in der Türkei festsitzenden Flüchtlinge, sondern verspricht auch Visaerleichterungen für türkische Staatsbürger und Fortschritte bei den EU-Beitrittsverhandlungen. Letzteres spielt derzeit keine Rolle mehr, aber die EU gibt Erdogan faktisch Rückendeckung für seinen verbrecherischen Krieg in Nordsyrien. Gleichzeitig wurden in der Ägäis sogenannte Hotspots eingerichtet, in denen »zulässige« von »unzulässigen« Asylanträgen unterschieden werden sollten. Bei letzteren droht den Antragstellern die unverzügliche Abschiebung in die Türkei.

Dieses Konzept funktioniert nicht, und es hat zu einer humanitären Katastrophe geführt. Weder gibt es massenweise Rückführungen in die Türkei – was daran liegt, dass die Masse der Flüchtlinge eben sehr wohl »zulässige« Anträge stellt, wie griechische Gerichte urteilen –, noch sorgt die griechische Regierung für die rasche Weiterleitung der Flüchtlinge aufs Festland, um dort ordentliche Asylverfahren durchzuführen. Statt dessen platzen die Hotspots aus allen Nähten, derzeit halten sich dort 42.000 Flüchtlinge auf, bei offiziell 9.000 Plätzen. Die Lager sind zu Elendsstätten verkommen, ohne funktionierende Gesundheits-, Nahrungs-, Trinkwasser- und hygienische Versorgung. Im Januar gab es bereits einen Streik der durch diese Zustände ebenfalls völlig überforderten Behörden und Ladenbesitzer auf den Inseln aus Protest gegen die Athener Flüchtlingspolitik. Hilfe von anderen EU-Staaten gibt es kaum – das Kalkül dahinter: Die schockierenden Bilder aus Lagern wie Moria sollen Flüchtlinge, die noch in der Türkei sind, von einer Überfahrt in die EU abschrecken.

Trotz dieses politischen wie humanitären Desasters verkündeten die EU-Regierungschefs im Sommer 2018 sogar noch die Ausweitung dieses Modells: Innerhalb der EU sollten Flüchtlinge in sogenannte kontrollierte Einrichtungen gebracht werden, in denen sie auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten sollten. Zugleich sollten all jene Schutzsuchenden, die im Mittelmeer aufgegriffen werden, sowie jene, die sich noch in Afrika befinden, zu sogenannten Anlandeplattformen außerhalb der EU gebracht werden, wo, wie in den Hotspots, über ihre Zurückweisung oder Aufnahme in die EU entschieden werden sollte. Auch daraus wurde nichts. Weder fanden sich ausreichend EU-Staaten, die solche »kontrollierten Einrichtungen« schaffen wollten, noch gab es Drittstaaten, die bereit waren, der EU den Betrieb solcher Lager auf ihrem Territorium anzubieten.

Der Bundesinnenminister verspricht nun aber, die festgefahrene Situation zu ändern. In der zweiten Jahreshälfte übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft, und da will die Bundesregierung eine »Lösung« in der Flüchtlingspolitik erreichen. Anfang Februar übernahm sie nahezu unverändert ein Positionspapier, das Seehofer schon im vergangenen Herbst hatte erarbeiten lassen. Im Kern zielt es auf eine Ausweitung des – wie gezeigt, gescheiterten – Konzepts der griechischen Hotspots.

Drei Markenzeichen machen den deutschen Vorschlag aus: Zunächst die massenweise Inhaftierung Asylsuchender in Lagern unmittelbar an der EU-Grenze, dann der Versuch, die eigene Verantwortung auf sogenannte Dritt- bzw. Transitstaaten abzuwälzen, und schließlich eine fixe und verbindliche Verteilung jener Flüchtlinge, deren Antrag einer eingehenden Prüfung für wert befunden wird, auf die Mitgliedsstaaten. Jeder einzelne dieser Punkte ist aus flüchtlingsrechtlicher wie auch aus praktischer Sicht hochproblematisch. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen abgestimmt sind, die für Mitte März die Vorstellung eines eigenen »Neuen Pakts für Migration und Asyl« angekündigt hat.

Inhaftierung geplant

Das Papier der Bundesregierung sieht eine Vorprüfung von Asylanträgen in Transitlagern an den Außengrenzen vor. Dort soll eine »schnelle Prüfung« erfolgen, um darüber zu befinden, »welche Anträge offensichtlich keinen Erfolg haben können«. Damit droht die unverzügliche Zurückweisung.

Zu konkreten Details enthält das Papier nur vage Angaben, gibt aber den Hinweis: »Prüfungsumfang könnten sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten und Belange der öffentlichen Sicherheit« sein. Das würde bedeuten, dass Schutzsuchende, die aus als »sicher« klassifizierten Ländern stammen oder solche durchquert haben, einfach zurückgewiesen werden könnten. Die Vorprüfung solle »innerhalb kürzest möglicher Zeit« mit Unterstützung der EU-Asylagentur durchgeführt werden. Zum Charakter der geplanten Lager heißt es: »Durch geeignete, notfalls freiheitsbeschränkende Maßnahmen (zeitlich begrenzt) ist sicherzustellen, dass sich der Antragsteller dem Vorverfahren nicht entzieht.« Das bedeutet nichts weniger als die Inhaftierung Zehntausender Menschen, die nichts weiter wollen, als ein Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Davon betroffen wären auch Kinder und Jugendliche sowie Kranke. Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind diese Massenfestsetzungen nicht zu vereinbaren.

Im Rahmen einer »schnellen Prüfung« die vermeintlich offensichtliche Nicht-Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden zu ermitteln, ist mit dem Anspruch auf unvoreingenommene, sorgfältige Prüfung jeglichen Asylgesuchs nicht in Übereinstimmung zu bringen. Dies ist erst recht nicht der Fall, da es hier um Menschen geht, die von Verfolgung und Flucht häufig traumatisiert sind und unter Bedingungen eines Internierungslagers examiniert werden sollen.

Die Absicht, Asylanträge von Menschen aus »sicheren« Herkunftsstaaten oder jenen, die »sichere Drittstaaten« durchquert haben, schon im Rahmen der Vorprüfung aussieben zu wollen, wirft sowohl rechtliche als auch praktische Fragen auf. Die EU-Mitgliedsstaaten haben mitnichten ein gemeinsames Reglement, welche Drittstaaten »sicher« sind und welche nicht. Griechenland etwa betrachtet die Türkei, im Rahmen des EU-Türkei-Deals, als »sicher«, Deutschland tut dis hingegen (noch) nicht. Zudem ist völlig unklar, welches Länderrecht in diesen Transitlagern gelten soll – schließlich ist die Asylrechtspraxis, wie auch die Abschiebepraxis, in den einzelnen Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage: Wie und wohin will man realistischerweise abgewiesene Flüchtlinge zurückschicken? In den letzten vor der EU durchquerten Drittstaat? Das wären, da Libyen derzeit ausscheidet, vor allem die Türkei oder Tunesien bzw. Marokko sowie die Westbalkanstaaten, in einigen Fällen auch Belorussland, die Ukraine oder Moldau. Selbst wenn diese allesamt als »sicher« eingestuft würden: Die Transitländer zeigen bislang keinerlei Bereitschaft, der EU ihre Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren abzunehmen. Sicher ist allerdings: Falls Schutzsuchende nach Nordafrika zurückgeschickt würden, müssten sie dort mit allem rechnen – nur nicht mit einem fairen Verfahren. Wahrscheinlicher wäre vielmehr eine Kettenreaktion dergestalt, dass ein jeder dieser Drittstaaten seinerseits einen weiteren Staat ausfindig macht, in den er die ungeliebten Flüchtlinge abschieben kann.

Menschenrechtswidrig

Wer die Vorprüfung übersteht, soll nach einem von der Bundesregierung »Fair share« genannten Verfahren auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden, die Quote berechnet sich nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft. Ausnahmen sollen möglich sein: Zugunsten der Flüchtlinge etwa, um Familienzugehörigkeiten zu berücksichtigen, aber auch zu ihren Ungunsten, wenn zum Beispiel ein Mitgliedsstaat ein Abschiebeabkommen mit dem jeweiligen Herkunftsstaat geschlossen hat. Bekräftigt wird der Grundsatz der »ewigen« Zuständigkeit, was bedeutet, dass Zweit- und Folgeanträge in keinem anderen Mitgliedsland zulässig sind. Zur Kontrolle soll bei der Vorprüfung die Zuständigkeit in der Eurodac-Datenbank eingetragen werden, in der auch die Fingerabdrücke der Schutzsuchenden gespeichert werden. Der Rechtsschutz für Flüchtlinge wird drastisch eingeschränkt.

Wer, aus welchen Gründen auch immer, vom zuständigen in ein anderes EU-Land geht, kann nach den Vorstellungen der Bundesregierung ohne aufwendige Verfahren und ohne weiteren Rechtsschutz in den zuständigen Staat zurückgeschoben werden und verliert jeglichen Anspruch auf soziale Versorgung. Die Bundesregierung will damit die im vorigen Jahr in Deutschland herbeigeführte Rechtslage (keine Sozialleistungen für Flüchtlinge, die in anderen EU-Staaten anerkannt sind) zum Modell für die ganze EU machen. Dass dies mit dem deutschen Rechtsgrundsatz, demzufolge jeder Verwaltungsakt auch gerichtlich angefochten werden kann, vereinbar ist, dürfte fraglich sein. Die europäische Rechtsprechung jedenfalls ist eindeutig: Eine Überstellung in ein EU-Land, das die Flüchtlinge nicht menschenrechtskonform behandelt (insbesondere Griechenland und Ungarn, zeitweise aber auch Italien und Bulgarien), ist rechtswidrig. Das bedeutet logischerweise, dass gegen entsprechende Bescheide auch ein Rechtsmittel möglich sein muss. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht schon 2012 festgestellt, dass auch Flüchtlinge ein Menschenrecht auf existenzsichernde Versorgung haben und dieses Recht nicht aus migrationspolitischen Erwägungen eingeschränkt werden dürfe.

Man braucht wenig Phantasie, um sich vorzustellen, wie realistisch die Erwartung ist, das angestrebte Vorprüfverfahren »innerhalb kürzest möglicher Zeit« abzuschließen. Es wären ja auch hier wieder vor allem die Mittelmeeranrainer zuständig, von denen Griechenland, Italien und Malta bereits jetzt überfordert sind. Sie müssten für noch mehr Flüchtlinge Infrastruktur, aber auch Rechtsberatung zur Verfügung stellen, und zwar an Orten direkt an der Außengrenze, wo in der Regel keine Großstädte liegen. Die Vorstellung, das Verwaltungsgericht Lampedusa – an der EU-Außengrenze – solle für die Widerspruchsverfahren eines Großteils der dort anlandenden Flüchtlinge zuständig werden, ist schlechterdings absurd.

Die Zustände in den griechischen Hotspots würden sich verstetigen, und ähnliche Elendslager würden in Italien und Spanien entstehen, möglicherweise auch auf dem Balkan. Die Bundesregierung scheint das durchaus zu ahnen, im Papier findet sich der Hinweis, es müsse eine »zeitliche Obergrenze« für das Vorverfahren geben. Könne es in der vorgegebenen Zeit nicht abgeschlossen werden, sei der Antragsteller erst einmal in die EU aufzunehmen. Was das konkret heißt, wird jetzt Verhandlungsgegenstand. Aber auch diese Klausel, die das Schlimmste, nämlich die Vervielfältigung der griechischen Elendslager, verhindern zu wollen scheint, verrät, wie wacklig die ganze Konstruktion ist.

Um es zusammenzufassen: Der deutsche Vorschlag, Flüchtlinge massenhaft an den Außengrenzen einzusperren und sie »Schnellverfahren« zu unterziehen, ist ebenso menschenrechtswidrig wie unrealistisch. Er bürdet ausgerechnet jenen Staaten, die jetzt schon nicht für zügige und faire Asylverfahren und zumutbare Unterbringung von Asylsuchenden sorgen können, noch mehr Verantwortung auf – der sie nicht werden nachkommen können und wollen. Die Idee einer festgelegten Verteilungsquote ist zudem bereits in der Vergangenheit an den osteuropäischen Staaten gescheitert. Der Hauptzweck der »Transitlager« bestünde am Ende vor allem darin, auf Flüchtlinge abschreckend zu wirken. Die Entscheider dort stünden unter erheblichem zeitlichen und politischen Druck, was das Risiko voreiliger Entscheidungen zu Ungunsten der Flüchtlinge erhöht. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bezeichnet die Pläne der Bundesregierung daher als »systematisch angelegten Angriff auf den Zugang zum individuellen Asylrecht in der gesamten EU und auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf«.

Für den Fall, dass auch der Vorstoß der Bundesregierung an EU-internen Widerständen scheitert, ist allerdings bereits Vorsorge getroffen. So wurde schon im vorigen Jahr in einer neuen Verordnung die Aufstockung der Grenz- und Küstenwache Frontex auf 10.000 Polizisten vereinbart – bis 2027. Seehofer fordert mittlerweile, den Zeitpunkt vorzuziehen, allerdings ohne zu verraten, woher Deutschland die zusätzlichen Polizisten nehmen will. Die neue Verordnung gibt Frontex erheblich mehr Kompetenzen, darunter Exekutivbefugnisse wie etwa die Überprüfung von Reisedokumenten. Im Extremfall – darunter versteht die EU, dass ein Mitgliedsstaat bei der Kontrolle der Außengrenze versagt – darf die EU-Kommission Frontex sogar gegen den Willen des betroffenen Landes dorthin schicken.

Missbrauchte Entwicklungshilfe

Nicht zuletzt verfolgt die Europäische Union auch einen entwicklungspolitischen Ansatz zur »Migrationskontrolle«, genauer gesagt: Sie betreibt einen Missbrauch von Entwicklungshilfe, um insbesondere afrikanische Staaten dazu zu bringen, Flüchtlingsbewegungen zu unterdrücken. Ende 2015 legte die EU den sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika auf, der vorsieht, binnen fünf Jahren 4,7 Milliarden Euro bereitzustellen, um die »Ursachen irregulärer Migration« zu bekämpfen. Die Menschenrechtsorganisation Oxfam hat Anfang dieses Jahres eine Studie zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Fazit: Bis Mai 2019 wurde mindestens eine Milliarde Euro, mehr als ein Viertel der bis dahin ausgegebenen Mittel, für Projekte eingesetzt, deren Ziel darin liege, »Migration zu verhindern«.

Unter anderem listet Oxfam auf, dass von den 253 Millionen Euro für Niger, eines der wichtigsten Transitländer in Afrika, 122 Millionen der Migrationskontrolle dienen. Unter anderem werden dort biometrische Ausweise für Flüchtlinge produziert. Burkina Faso erhält 22 Millionen Euro für die Unterstützung der Sicherheitskräfte und Grenzbehörden. Je dichter die betreffenden Länder an der Mittelmeerküste liegen, desto geringer wird der Anteil von »echter« Entwicklungshilfe und desto höher der Anteil von Projekten, die direkt der Migrationsabwehr dienen. In Nordafrika betreffe dies bereits mehr als die Hälfte der Mittel, in Zahlen: 299 Millionen Euro von bislang ausbezahlten 544 Millionen Euro dienten »dem Ziel, Flüchtlinge von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten«, so Oxfam.

Nach Libyen, seit dem NATO-Krieg 2011 praktisch im Dauerbürgerkrieg, flossen 282 Millionen Euro, davon rund 90 Millionen in die Ausbildung, Ausstattung und den laufenden Betrieb der sogenannten Küstenwache, deren Aufgabe darin besteht, Flüchtlingsboote am Auslaufen zu hindern bzw. auf dem Meer abzufangen. Es ist allgemein bekannt – und wurde auch vom UN-Flüchtlingskommissar wiederholt kritisiert – dass diese Küstenwache Flüchtlinge häufig in staatliche oder »private« Gefangenenlager einliefert, wo sie systematisch misshandelt und versklavt werden. Die EU hilft auch hier: 29 Millionen Euro, so Oxfam, wurden dazu verwendet, die Bedingungen in den offiziellen Gefängnissen »zu verbessern«. Dies als »Entwicklungshilfe« zu verkaufen, ist nichts weniger als betrügerisch. Im übrigen weist Oxfam darauf hin, dass auch die Gewährleistung »echter« Entwicklungshilfe zunehmend davon abhängig gemacht werde, ob die betreffenden Länder dazu bereit sind, Abkommen über die Rücknahme der von Europa abgewiesenen Flüchtlinge zuzustimmen.

Ob es in Zukunft tatsächlich ein »Gemeinsames Europäisches Asylsystem« geben wird, steht in den Sternen. Bis auf weiteres werkeln die EU-Staaten auf eigene Faust an ihrer Abschottung: Seehofer lässt die Bundespolizei seit vergangenem Herbst auch im Hinterland verstärkt nach Ausländern fahnden (an der deutsch-österreichischen Grenze sowieso), künftig will er außerdem Autobahnraststätten und Fernbusbahnhöfe von der Bundespolizei kontrollieren lassen. Weil im Bundesrat die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als »sichere Herkunftsstaaten« bislang stets am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen oder von Die Linke scheiterte, will die CDU nun die Zustimmung des Bundesrates umgehen. Das sei möglich, wenn man sie zu »kleinen sicheren Staaten« erkläre, verkündeten trickreiche Unions-Innenpolitiker erst vorige Woche. Ungarn errichtet derweil schier unüberwindliche Zäune an der serbischen Grenze, Bulgarien an der türkischen Grenze, das griechische Verteidigungsministerium entwirft wirre Pläne von »schwimmenden Barrieren« und Abfangnetzen in der Ägäis, und die kriminelle libysche Küstenwache erhält weiter EU-Förderung.

Zur Diskussion steht derzeit auch der erneute Einsatz von Schiffen im Rahmen der EU-Militärmission »Sophia«. Deren Mandat besteht vor allem darin, Fluchtrouten, Schleusernetzwerke und Schmuggelwege auszukundschaften bzw. zu stören. In der Praxis retteten die Schiffe aber auch einige tausend Flüchtlinge aus Seenot – was der Hauptgrund dafür gewesen sein dürfte, dass die Mission auf italienischen Druck hin seit vorigem Jahr keine Schiffe mehr nutzt. Setzt sich Seehofers Plan durch, droht den künftig von »Sophia« Geretteten die unverzügliche Einweisung in die Internierungslager an den EU-Außengrenzen. Ein neues Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes könnte zudem den Weg zu Kollektivzurückweisungen an der EU-Grenze ebnen: Einer Gruppe afrikanischer Flüchtlinge beschied der Gerichtshof, sie seien zu Recht ohne Prüfung eines Asylgesuchs nach Marokko zurückgebracht worden, nachdem sie den Grenzzaun zur spanischen Exklave Melilla überwunden hatten. Denn: Sie hätten vielmehr die »legalen« Einreisewege nach Spanien nutzen sollen, so die Richter in zynischer Realitätsferne.

Eine humanitäre Lösung der Flüchtlingsproblematik, die diesen Namen verdient, ist von der EU nicht zu erwarten. Um so notwendiger bleibt Druck »von unten« – sei es in Form von NGOs, die eigene Rettungsschiffe ins Mittelmeer schicken, Initiativen wie »Sichere Häfen«, der sich bislang 124 deutsche Kommunen angeschlossen haben, oder des europaweiten Projekts »Solidarische Städte« und vieler weiterer Basisinitiativen.