„Am Vorschlag, Geflüchtete als Erntehelfer einzusetzen ist nichts auszusetzen, solange der Ernteeinsatz freiwillig erfolgt und der gesetzliche Mindestlohn die absolute Untergrenze der Bezahlung darstellt. Zudem sollte das Angebot, als Erntehelfer tätig zu werden, für alle Schutzsuchenden gelten und nicht etwa nur für bereits anerkannte Asylbewerber, die damit schon über eine Arbeitserlaubnis verfügen. Dass Geflüchtete mit ihrer Arbeit zum lebensnotwendigen Funktionieren der Gesellschaft beitragen können, sollte im Gegenzug in der Herstellung von Aufenthaltssicherheit Berücksichtigung finden. Zudem muss die jetzige Diskussion als Anstoß genutzt werden, um das unsinnige und integrationsfeindliche Arbeitsverbot für nicht anerkannte Schutzsuchende generell und dauerhaft aufzuheben. Denn Geflüchtete sind Teil dieser Gesellschaft – und so sollten sie auch behandelt werden – mit allen entsprechenden Rechten“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., zur Forderung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Geflüchtete als Erntehelfer einzusetzen, um den Wegfall ausländischer Wanderarbeiter durch die Corona-Krise auszugleichen. Die Abgeordnete weiter:
„In mehreren Flüchtlingsunterkünften sind bereits Corona-Infektionen bekannt geworden. Angesichts der beengten und unhygienischen Zustände in zahlreichen Flüchtlingsheimen und Lagern, in denen häufig sechs nicht miteinander verwandte Personen ohne Sicherheitsabstand in einem Raum leben müssen, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich das Virus dort massiv ausbreiten wird. Daher müssen diese großen Lager schnellstens aufgelöst und die Geflüchteten stattdessen als Familien oder in kleinen Gruppen dezentral in Wohnungen oder auch den derzeit eh leerstehenden Hotels untergebracht werden. Die Forderung nach dezentraler Unterbringung für Geflüchtete hat DIE LINKE seit langem im Interesse einer schnellen und guten Integration erhoben. Nun ist es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, hier schnell zu handeln. Die erzwungene Unterbringung in Lagern und Sammelunterkünften ist Teil der Abschreckungsstrategie des Staates gegenüber Schutzsuchenden. In Zeiten von Corona grenzt dieser Lagerzwang direkt an Körperverletzung.“