„Asylverfahren dauerten 2019 durchschnittlich 6,1 Monate. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber 2018, als die Verfahrensdauer bei 7,5 Monaten lag. Von der Erfüllung der politischen Zielvorgabe, dass Asylverfahren nicht länger als drei Monate dauern sollen, ist das BAMF aber meilenweit entfernt“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zur Dauer von Asylverfahren im Jahr 2019. Jelpke weiter:
„Der Verfahrensstau verlagert sich zunehmend vom BAMF auf die Gerichte. So steigt die Verfahrensdauer inklusive Klageverfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung seit Jahren an. 2019 lag diese Dauer bei 21,3 Monaten, gegenüber 17,6 Monaten 2018 und 13,2 Monaten im Jahr 2017. Das ist auch eine Folge von Tausenden mangelhaften BAMF-Bescheiden. Um die Gerichte wirksam zu entlasten, sollten Ablehnungen im BAMF zumindest bei Herkunftsländern mit hohen gerichtlichen Aufhebungsquoten intern noch einmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Zu einer echten Verfahrensbeschleunigung könnte auch eine frühe, unabhängige Asylverfahrensberatung führen. Geflüchtete wären dann besser auf die Anhörung vorbereitet, die Qualität der Entscheidungen würde steigen und es gäbe weniger rechtswidrige Ablehnungen, gegen die in aufwändigen Gerichtsverfahren geklagt werden muss. Qualitätsverbesserungen und Verfahrensbeschleunigungen sind keine Gegensätze, sondern gehen Hand in Hand.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: MF 49 Asylverfahrensdauer
MF 49 Asylverfahrensdauer_Anlage