Dem Virus ausgeliefert

Unter Flüchtlingen breitet sich Covid-19 rasant aus. Gerichtsurteile ermöglichen Verlassen von Massenunterkünften

von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt vom 07.05.2020)

 

Bund und Länder wollen trotz der Lockerung von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln durchsetzen. In Flüchtlingslagern kann die geforderte räumliche Distanz jedoch von vornherein nicht eingehalten werden. Seit Wochen warnen Flüchtlingsorganisationen vor den Gefahren der zentralen Unterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften. Mehrfach sind sie und ihre Unterstützer auch auf die Straße gegangen, um einen besseren Schutz zu fordern. Mittlerweile haben zwar alle Bundesländer Konzepte erarbeitet, mittels derer eine Ausbreitung des Coronavirus in Lagern für Geflüchtete verhindert werden soll. Doch in der Praxis sind Hygiene- und Abstandsregeln in den Sammelunterkünften vielfach nicht einzuhalten, oft kommen Maßnahmen schlicht zu spät. Bundesweit haben sich bereits Hunderte Asylsuchende mit dem Coronavirus infiziert. Der bayerische Flüchtlingsrat kritisiert daher, dass seitens der Behörden eine »Durchseuchung« der Bewohner von Flüchtlingsunterkünften billigend in Kauf genommen werde.

Nachdem Anfang April der erste Covid-19-Fall in der Landeserstaufnahmestelle im baden-württembergischen Ellwangen gemeldet worden war, haben sich innerhalb kurzer Zeit mehr als die Hälfte der insgesamt 580 Bewohner mit dem Virus infiziert. Wie die Initiative »Refugees 4 Refugees« berichtet, wurde der Quarantänebereich aufgelöst und die gesamte Unterkunft abgeriegelt. Für die noch nicht infizierten Geflüchteten gibt es keinen Schutz.

Der Fall Ellwangen steht exemplarisch für die Ausbreitung der Pandemie in Sammelunterkünften. Bundesweit sind bereits die Bewohner Dutzender Unterkünfte von der Außenwelt abgeschnitten. Vielerorts mangelt es an Zugang zu verlässlichen Informationen, zum Internet und zu Desinfektionsmitteln. In der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) sind Bewohner Anfang April in einen Hungerstreik getreten, nachdem die Unterkunft Ende März unter Quarantäne gestellt wurde. 120 Bewohner wurden seither positiv auf das Coronavirus getestet. Die Streikenden fordern dezentrale Unterbringung, effektiven Infektionsschutz sowie mehrsprachige Informationen und verbesserte Versorgung mit Hygieneartikeln und Essen.

In Bayern gab es bereits erste Todesopfer unter Geflüchteten. Am 20. April verstarb ein armenischer Flüchtling, der zuvor im »Anker-Zentrum« Geldersheim bei Schweinfurt gelebt hatte, an Covid-19. Der mehrfach vorerkrankte 60jährige wurde trotz seiner Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht aus der Unterkunft geholt, sondern lediglich im Mehrbettzimmer eines gesonderten Gebäudes untergebracht. Am 26. April starb ein weiterer Geflüchteter in einer Münchener Klinik an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung.

Infolge ihres Widerstands gegen die gesundheitsgefährdende Art der Unterbringung konnten derweil vier Geflüchtete in Sachsen die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen – auf gerichtliche Anordnung. Die Verwaltungsgerichte in Leipzig, Dresden und Chemnitz entschieden Ende April im Eilverfahren, dass Menschen nicht verpflichtet werden dürfen, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, wenn der behördlich verlangte Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Bewohnern nicht eingehalten werden kann. Der sächsische Flüchtlingsrat bezeichnet die Entscheidungen als »unglaublichen Erfolg« und fordert nun eine weitergehende politische Lösung.