Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss auch in der Krise gelten
„Das Infektionsschutzgesetz darf nicht zur gänzlichen Aushebelung der Grundrechte wie des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit missbraucht werden. Auch in der Corona-Krise muss es möglich sein, unter Beachtung von Vorgaben zum Gesundheitsschutz gemeinschaftliche Proteste durchzuführen“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der… weiter …