„900 Asylverfahren mit 1.430 Betroffenen waren von der Festnahme des Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in der Türkei 2019 betroffenen – viel mehr als ursprünglich von der Bundesregierung eingeräumt. Noch erschreckender ist: Mehrheitlich wurde über den Schutzstatus der Betroffenen noch gar nicht entschieden, nur in 336 der etwa 900 Fälle liegt nach Angaben der Bundesregierung eine Entscheidung vor. 76 Betroffene wurden sogar abgelehnt. Das ist inakzeptabel, schließlich geht es um schwer wiegende Versäumnisse deutscher Behörden, durch die Schutzsuchende fahrlässig gefährdet wurden, weil das Erdogan-Regime vertrauliche Kenntnisse über Asylverfahren in Deutschland erlangt hat“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Asylanträgen aus der Türkei. Jelpke weiter:
„Nicht akzeptabel ist auch, dass die Bundesregierung keine Angaben dazu macht, ob und gegebenenfalls wie viele der Betroffenen bereits in die Türkei abgeschoben wurden und wie es ihnen dort ergeht. Diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder bzw. Ausländerbehörden zu verweisen, ist zynisch und leugnet die Verantwortung der Bundesregierung für den entstandenen Schaden: Dass der Vertrauensanwalt vertrauliche Informationen zu fast 1.000 Asylverfahren angesammelt hatte, widersprach selbst den internen Vorgaben des Auswärtigen Amtes.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Innenausschuss des Bundestages zugesichert, bis auf ganz wenige Ausnahmen würden die von dem Vorgang Betroffenen einen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Viele ablehnende Entscheidungen wurden daraufhin auch nachträglich korrigiert. Es ist für mich völlig unverständlich, warum nach so langer Zeit so viele Geflüchtete immer noch keine Schutzstatus erhalten haben, von den unverantwortlichen Ablehnungen ganz zu schweigen. Ich verlange eine umfassende Aufklärung der Vorgänge durch die Bundesregierung. Alle, deren persönliche Daten in die Hände des türkischen Regimes gelangten, müssen sofort ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.“