„Morddrohungen gegen Imame und tätliche Angriffe, Steine auf Moscheen, heruntergerissene Kopftücher bei Muslimas oder eine hinterher gerufene Beleidigung – der Hass von in der Regel rechtsextremen und rassistischen Tätern auf Muslime äußert sich auf vielfältige Weise. Mit über 900 gemeldeten Straftaten, zu denen erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen noch etliche Nachmeldungen kommen werden, liegt die Hasskriminalität gegen Muslime und ihre Glaubensstätten im vergangenen Jahr trotz der massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund von COVID-19 schon jetzt über Vorjahresniveau. Und wir haben es bei den gemeldeten Straftaten nur mit der Spitze des Eisberges zu tun, da ein Großteil der leider alltäglichen Beleidigungen, Bedrohungen und auch körperlichen Übergriffe von den Betroffenen aus Scham oder Scheu vor den Behörden gar nicht erst zur Anzeige gebracht wird“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2020“. Die Abgeordnete weiter:
„Der Bundestag hat am 14. Januar über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Linksfraktion ‚Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland‘ beraten. Zwar honorierten Rednerinnen und Redner von SPD, Grünen und FDP das diesbezügliche Engagement der Linken. Doch ein von uns dazu eingebrachter Entschließungsantrag, der auch die Diskriminierung durch staatliche Stellen wie die Polizei thematisierte, einen leider nach wie vor bestehenden Generalverdacht gegen Muslime zurückwies und sich für ein wirksames Antidiskriminierungsrecht aussprach, wurde abgelehnt.“
Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen: KA 19_26078 (5)