„Die Bundesregierung spielt bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom November, ein Verbot der Grauen Wölfe zu prüfen, auf Zeit. Juristische Hindernisse erscheinen mir dabei vorgeschoben, denn das Hauptproblem dürften politische Gründe sein. Schließlich will die Bundesregierung die türkische Regierung nicht verärgern. Zu befürchten ist daher, dass der Bundestagsbeschluss nur ein Warnschuss in Richtung Ankara war, sich nicht zu sehr in die deutsche Innenpolitik einzumischen“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Einfluss der Grauen Wölfe auf die türkische Regierungslobby UID. Die Abgeordnete weiter:
„Die im Januar erfolgte Wahl eines Aktivisten der Grauen Wölfe an die Spitze der Union Internationaler Demokraten (UID) in Deutschland spiegelt den wachsenden Einfluss der Faschisten auf die türkische Regierungspolitik wieder. Die UID scheint damit nicht mehr – wie die Bundesregierung meint – nur eine Lobby der türkischen Regierungspartei AKP zu sein. Vielmehr haben wir es mit einer gemeinsamen Auslandsvertretung der islamistisch-faschistischen Regierungsallianz von AKP und MHP zu tun.
Der von der Bundesregierung konstatierte Bedeutungsverlust rockerähnlicher Gruppierungen im Milieu der Grauen Wölfe nach 2018 kann nicht allein mit dem Verbot der Osmanen Germania in dem Jahr erklärt werden. Vielmehr scheint mir hier eine bewusste Entscheidung der türkischen Regierung und ihres Geheimdienstes vorzuliegen, diese Rollkommandos zurückzupfeifen, da sie nach der letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahl 2018 nicht mehr zur Stimmungsmache, Einschüchterung und Polarisierung unter türkeistämmigen Migranten gebraucht wurden. Eine Entwarnung kann es nicht geben, denn das rechtsextreme Milieu, aus dem sich diese gewalttätigen Gruppierungen gebildet hatten, existiert weiter. Und wenn in Ankara Bedarf an solchen Kräften besteht, können auch in Deutschland wieder schnell neue faschistische Rockergruppen gebildet werden.“
Die Anfrage und Antwort ist hier einzusehen: KA 19_26862 (1)