„Fast ein Drittel der inhaltlich geprüften Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben die Gerichte 2020 kassiert. In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert oder einen unzureichenden Schutzstatus erteilt. Diese überaus hohe Fehlerquote ist ein Armutszeugnis für die Behörde. Das viel gepriesene Qualitätsmanagement lässt ganz offensichtlich zu wünschen übrig“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Asylstatistik 2020. Jelpke weiter:
„Bei Flüchtlingen aus Afghanistan wurden 2020 sogar 60 Prozent der inhaltlich geprüften Bescheide durch die Gerichte aufgehoben. Das BAMF sollte bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlich hoher Fehlerquote alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls abändern. Denn es kann nicht sein, dass Gerichte die Arbeit einer unfähigen Behörde übernehmen müssen, weil Anhörungen oder Bescheide massenhaft rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht genügen. Die vielen fehlerhaften Asylbescheide führen zu langen Gerichtsverfahren, die in niemandes Interesse sind. Und sie führen dazu, dass schutzbedürftige Flüchtlinge ihre engsten Familienangehörigen nicht nachholen können, weil sie Jahre auf die Klärung ihr Status warten müssen.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_26738 Ergänzende Informationen zur Asylstatistik 2020