„Ich begrüße, dass für die vereinfachte und zügige Aufnahme von gefährdeten afghanischen Ortskräften eigens Büroräume in Afghanistan eingerichtet werden. Das zeigt mal wieder: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dieses Motto sollte die Bundesregierung auch beherzigen, wenn es um den Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten afghanischen Flüchtlingen geht. Doch sie lässt offen, ob die neu entstehenden Anlaufstellen auch für die Antragstellung auf Visa zum Familiennachzug genutzt werden sollen. Dabei ist eine Beschleunigung der Familienzusammenführungen lange überfällig!“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu Anlaufstellen für Familienangehörige von anerkannten afghanischen Flüchtlingen. Jelpke weiter:
„Es ist grausam, dass afghanische Familienangehörige derzeit über ein Jahr allein auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung warten müssen. Dazu kommt noch die oft langwierige Zeit der Bearbeitung, Prüfung und Erteilung des Visums – Familien bleiben so über mehrere Jahre getrennt. Da die deutsche Botschaft in Kabul weiterhin geschlossen ist, müssen Angehörige trotz höchst angespannter Sicherheitslage und den zusätzlichen pandemiebedingten Risiken nach Islamabad oder Neu-Delhi reisen, um einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Das ist unzumutbar – es müssen jetzt endlich lokale Lösungen analog zu denen für afghanische Ortskräfte gefunden werden. Es ist nicht einzusehen, dass hier ein Zwei-Klassen-Schutzrecht eingeführt wird.“
Frage und Antwort sind hier einsehbar: SF 4-230 Ortskräfte Familiennachzug