„Der Seehofer-Deal zur sofortigen Zurückweisung von Schutzsuchenden unter Umgehung der EU-Dublin-Verordnung ist eindeutig rechtswidrig. Daran lässt das Verwaltungsgericht in München in seinem Beschluss vom 4. Mai keinen Zweifel. Seehofers zwanghafte Zurückweisungs-Pläne sind damit endgültig gescheitert. Dem Kläger, einem syrische Asylsuchenden, der heute obdachlos in Griechenland lebt, muss jetzt sofort die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu einem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu einer rechtswidrigen Zurückweisung nach Griechenland. Jelpke weiter:
„Auf Seehofers Anweisung hat die Bundespolizei – so das Verwaltungsgericht in München – grob rechtsstaatswidrig gehandelt, die zuständige Asylbehörde umgangen und den betroffenen syrischen Schutzsuchenden um seine Rechte gebracht. Diesem wurde ein Asylverfahren und effektiver Rechtsschutz verweigert. Nach der Zurückweisung wurde er in Griechenland inhaftiert und dann in die Obdachlosigkeit entlassen. In Griechenland droht dem syrischen Flüchtling eine Abschiebung in die Türkei und von dort die rechtswidrige Verbringung nach Syrien. Seehofer ist mitverantwortlich für dieses System der Verantwortungslosigkeit und des Rechtsbruchs, mit dem Flüchtlingsrechte systematisch untergraben werden. Ich erwarte, dass der Deal mit Griechenland, ebenso wie der mit Spanien, jetzt sofort beendet wird.“
Der Beschluss des VG München kann hier abgerufen werden: VG-Muenchen-04052021-Kammerbeschluss-M-22-E-21.30294