Offener Brief zur Abschiebung des afghanischen Geflüchteten Jamil Ahmadi*

Der afghanische Staatsbürger und Geflüchtete Jamil Ahmadi (*Pseudonym, realer Name ist der Innenverwaltung bekannt) kam im Jahr 2015 nach Deutschland. Im April 2017 wurde Herr Ahmadi am S-Bahnhof Karlshorst in Berlin Opfer einer mutmaßlich rassistisch motivierten Gewalttat. Dies hatte erhebliche Folgen für sein Leben. Der Übergriff warf Herrn Ahmadi, der zu der Zeit einen Freiwilligendienst in einem Kreuzberger Kinderladen absolvierte, völlig aus der Bahn – ihm nahe stehende Personen berichten, dass er seitdem sowohl psychisch als auch physisch gesundheitlich stark beeinträchtigt sei (https://www.tagesspiegel.de/berlin/verpruegelt-und-abgeschobender-berliner-polizist-der-asylbewerber-und-eine-verhaengnisvollebegegnung/26824172.html).

An dem Prozess gegen die drei Hauptverdächtigen, darunter ein Berliner Polizeibeamter, war Herr Ahmadi als Zeuge und Nebenkläger zunächst beteiligt. Der angeklagte Polizist, Stefan K., war bis 2016 Kontaktbeamter der sogenannten „Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus“, die die rechtsextremistische Anschlagsserie im Berliner Bezirk Neukölln aufklären sollte. Doch nach zwei Prozesstagen wurde Herr Ahmadi am 11. März 2020, mitten im laufenden Verfahren und mit Zustimmung des Berliner Innensenators Andreas Geisel, nach Afghanistan abgeschoben. Die Fortführung des pandemiebedingt unterbrochenen Prozesses steht noch aus.

Wir halten die Abschiebung eines Opfers von Hasskriminalität prinzipiell für schändlich, erst recht, wenn der mutmaßliche Täter ein Polizist ist und das Verfahren noch läuft. Der Schutz des Opfers und die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts in Deutschland sollten absolut im Vordergrund stehen. Für viele Betroffene ist die Aufarbeitung des ihnen zugefügten Schadens im Rahmen eines Strafverfahrens Teil der Bewältigung des erlittenen Unrechts. Appelle an Herrn Geisel, Herr Ahmadi zurückzuholen, blieben leider bisher ohne Erfolg. Dabei hat der rot-rot-grüne Senat 2017 eine Bleiberechtsregelung geschaffen, wonach Opfer mutmaßlich rechtsextremer Gewaltstraftaten nicht abgeschoben werden sollen.

Herr Ahmadi klagt noch heute über Kopfschmerzen und andere körperliche Beschwerden infolge der Gewaltattacke, dazu kommen schwerwiegende psychische Folgen. Nach dem Übergriff hat er sich permanent verfolgt und bedroht und in der ihm zugewiesenen Unterkunft für wohnungslose Menschen nicht mehr sicher gefühlt. Er hatte massive Angst, von Polizisten getötet zu werden, weil er gegen den an der Tat beteiligten Polizeibeamten ausgesagt hat. Herr Ahmadi wurde obdachlos und fiel durch aggressives Verhalten auf. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil er laut psychologischen Sachverständigen nicht schuldfähig ist. Anstatt einer Abschiebung hätte er dringend eine psychotherapeutische Behandlung gebraucht.

Jamil Ahmadi geht es in Afghanistan aktuell sehr schlecht. Nach Angaben von Personen, die mit ihm in Kontakt stehen, leidet er unter den schweren psychischen und körperlichen Folgen des Angriffs, die nie behandelt wurden, hat chronische Schmerzen und ist dabei zu erblinden. Das Blossom Health Care Center in Afghanistan hat ihm im Januar 2021 eine schwere depressive Erkrankung bescheinigt, die dringend einer medizinischen Behandlung bedürfe, die in Afghanistan jedoch nicht möglich sei. Aufgrund seiner Erkrankung ist er ohne Aussicht auf eine Beschäftigung, die ihm ein menschenwürdiges Existenzminimum ermöglichen würde. Herr Ahmadi wünscht sich eine gesundheitliche Versorgung und psychotherapeutische Behandlung in Deutschland.

Seit der Machtübernahme der Taliban ist das Leben von Herrn Ahmadi in Afghanistan in großer Gefahr. Enge Familienangehörige von ihm, mit denen er zusammenlebt, haben für die afghanische Regierung bzw. für die britische Botschaft gearbeitet. Herr Ahmadi hatte selbst Kontakt zu internationalen Organisationen wie „Afghanistan Migrants Advice and Support Organization“ (AMASO), die mit der deutschen Organisation medico international zusammenarbeiten. Zudem ist Herr Ahmadi vor Ort als Rückkehrer bekannt, da über seinen Fall auch in Afghanistan berichtet wurde. Rückkehrern wird aber von ihren Landsleuten häufig „Verrat“, „Verwestlichung“, unmoralisches Verhalten oder die Abkehr vom Islam vorgeworfen. Dadurch drohe ihnen weitere Gefahren für Leib und Leben, Verelendung und Verfolgung.

Herr Ahmadi war vor der Gewalttat ein geschätzter Kollege in einem Kinderladen in Berlin-Kreuzberg, in dem er im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeitete und wo er einen großen Freundes- und Bekanntenkreis gewann. Bei einer entsprechenden Behandlung und mit einem sicheren Aufenthaltsstatus bestünden für Herrn Ahmadi gute Chancen, sich zu integrieren.

Wir fordern den Berliner Innensenator Andreas Geisel deshalb auf,

  • die Rückholung von Herrn Ahmadi zu veranlassen,
  • ihm einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen
  • und die persönliche Anwesenheit des Betroffenen an dem Prozess gegen die Hauptverdächtigen des rassistischen Angriffs zu ermöglichen.

 

Ulla Jelpke, MdB DIE LINKE

Ferat Kocak, Kandidat für das Abgeordnetenhaus, DIE LINKE

Benedikt Lux, MdA Bündnis 90/Die Grünen

Niklas Schrader, MdA DIE LINKE

Timo Schramm, Kandidat für das Abgeordnetenhaus, SPD

Katina Schubert, MdA DIE LINKE

Hakan Taş, MdA DIE LINKE

Flüchtlingsrat Berlin e.V.

ReachOut – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.