Das UNHCR erklärt überzeugend: Der Sturz eines menschenrechtsfeindlichen Regimes ist keine ausreichende Grundlage dafür, einem Flüchtling die Asylberechtigung abzusprechen. Verfolgungsgründe können trotz Regimewechsel bestehen bleiben, es können auch neue hinzukommen – dies wird von der Bundesregierung aber nicht berücksichtigt.
Die Praxis der deutschen Behörden, Asylberechtigungen nachträglich zu widerrufen, stößt Zehntausende von Flüchtlingen in ständige Unsicherheit und behindert ihre Integration.
Nach Angaben des UNHCR wurden seit dem Irak-Krieg 17.000 irakischen Staatsbürgern die Asylberechtigung abgesprochen.
Die Bundesregierung hat mir gegenüber bereits im April dieses Jahres erklärt, in diesem Jahr insgesamt 42.000 Widerrufsverfahren einleiten zu wollen (Bundestagsdrucksache 16/9252).
Wird die Anerkennung widerrufen, müssen die Betroffenen unter Umständen mit einem Verlust ihres Aufenthaltstitels rechnen. In den vergangenen Jahren sind Widerrufsverfahren vor allem gegen serbische, afghanische und irakische Staatsangehörige durchgeführt worden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte seine Energien nicht in sinn- und rechtlose Widerrufsverfahren stecken, sondern darin, Flüchtlingen einen menschenwürdigen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.