Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eine erneute Ohrfeige für die Praxis der „schwarzen Listen“ der EU.
Die EU-Terrorlisten werden von einem geheim tagenden Gremium des Europarates erstellt. Eine Nennung hat gravierende Folgen für die Betroffenen, deren Konten gesperrt und deren Geschäftsbeziehungen verbunden werden. Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof den EU-Rat wegen der Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste aufgeführten Personen und Organisationen gerügt. Auch der Sonderermittler des Europarats Dick Marty hatte vergangenen November harte Kritik an den willkürlichen Terrorlisten geübt und mehr Rechtsschutz für die Betroffenen eingefordert.
Die logische Konsequenz aus den fortwährenden Rügen des EuGH müsste sein: Die undemokratischen Terrorlisten gehören endlich abgeschafft.
Drucken