„Die Ankündigung der Bundesregierung jetzt das PKK-Verbot weiter zu verschärfen, stellt ein abermaliges Einknicken vor den Forderungen aus Ankara da. Alle Beteuerungen aus CDU und SPD, endlich eine schärfere Gangart gegenüber Ankara einzuschlagen, erweisen sich damit als bloße wahlkampftaktische Luftnummern. Für hunderttausende Kurden, von denen viele die deutsche Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht haben, ist dies kurz vor der Bundestagswahl abermals ein Schlag ins Gesicht. DIE LINKE. tritt als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien für die Aufhebung des PKK-Verbots ein. Denn so kann eine Friedenslösung in der Türkei unterstützt und den hier lebenden Kurden die Möglichkeit gegeben werden, sich ohne Sorge vor Repressalien am politischen Leben in Deutschland zu beteiligen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Ankündigung des Bundesinnenministeriums, nach dem Kurdischen Kulturfestival in Köln mit zehntausenden Teilnehmern vom vergangenen Samstag die Liste verbotener Symbole im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot zu überarbeiten. Die Abgeordnete weiter:
„Der bisherige Umgang der Sicherheitsbehörden mit Bildern von Abdullah Öcalan war tatsächlich kritikwürdig – doch anders, als es Ankara oder das Bundesinnenministerium meinen. Da jede Versammlungsbehörde in jeder Stadt und jedem Bundesland nach Gutdünken entscheiden konnte, welche Öcalan-Bilder in welchem Zusammenhang erlaubt sind, herrschte für kurdische Demonstranten keinerlei Rechtssicherheit. Hier war in der Tat eine Nachbesserung erforderlich, um von der Behördenwillkür wegzukommen. Dass die Bundesregierung jetzt offenbar vorhat, jegliche Darstellungen von Öcalan unter Strafe zu stellen, ist ein Schritt genau in die falsche Richtung. Millionen Kurden sehen in Öcalan nicht in erster Linie den Vorsitzenden der verbotenen PKK, sondern ihren politischen Repräsentanten und einen politischen Ideengeber. Das sollte die Bundesregierung endlich akzeptieren.
Dass es auch anders geht, hat gerade erst ein hohes belgisches Gericht gezeigt, dass in seinem Urteil eindeutig erklärte, die PKK könne nicht als terroristisch verfolgt werden, da sie eine völkerrechtlich legitime Partei in einem innerstaatlichen Konflikt in der Türkei sei.“