„Es muss endlich Schluss sein mit unfairen Flughafenverfahren. Dort wird das Recht auf Asyl durch Hau-Ruck-Verfahren in der Praxis oftmals zur Makulatur gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1996 Mindeststandards für ein faires rechtsstaatliches Verfahren eingefordert. Der aktuelle Suizid zeigt jedoch, dass solche Schnellverfahren unter den Bedingungen faktischer Haft grundsätzlich abzulehnen sind“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke den Bericht der FR vom 17.10.2017 zum Suizid eines chinesischen Asylsuchenden im Frankfurter Flughafen. Die Abgeordnete weiter:
„Die oft schwer traumatisierten Geflüchteten werden an den Flughäfen interniert und oft innerhalb weniger Tage einem Asylschnellverfahren unterzogen. Viele halten dem Druck faktischer Inhaftierung und asylrechtlicher Anhörungen unter hohem Zeitdruck nicht stand. Davon zeugt eine Vielzahl von Suizidversuchen und Einweisungen in die Psychiatrie. Die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz effektiven Schutzes und die rechtsstaatlichen Vorgaben eines fairen Verfahrens müssen Vorrang vor bloßen Effizienzüberlegungen haben.
Während das Verfahren für die einzelnen Schutzsuchenden eine extreme Belastung darstellt, kommt es in der Praxis nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl von Abweisungen im Flughafenverfahren. 2016 wurde 68 Asylsuchenden in 273 Flughafenverfahren die Einreise rechtlich verweigert. Allerdings gab bereits es im zweiten Quartal 2017 einen deutlichen Anstieg von Abweisungen im Flughafenverfahren (56 Fälle).“