Der bisherige Widerstand der SPD gegen die Online-Schnüffelei droht sich damit als Schaumschlägerei zu erweisen.
Die Bedingungen, die Wiefelspütz an eine heimliche Durchsuchung von Computern stellt, sind genau so windelweich wie die bisherigen Regelungen zur Telefonüberwachung. Ein effektiver Datenschutz ist damit nicht gewährleistet.
Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, all das steht bereits in den Gesetzen zur Telekommunikationsüberwachung, wird aber in aller Regel nicht oder nur pro forma eingehalten. Richter sind für Einzelfallentscheidungen zu überlastet und improvisieren mit Textbausteinen. Die Benachrichtigungspflicht wird regelmäßig umgangen, auf der Strecke bleibt das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre.
Innenminister Schäuble erkennt diese Lücke und fordert deswegen schon den nächsten Schritt: Das uneingeschränkte, präventive Abhören von Wohnungen durch das Bundeskriminalamt. Das „Richterband“ solle sicherstellen, dass Privatgespräche vor Übergabe des Bandes an die Polizei gelöscht werden, so Schäuble, der sehr wohl weiß, dass Richter nicht die Muße haben, sich stundenlange Unterhaltungen aus dem Alltagsleben verdächtigter, aber unbescholtener Bürger anzuhören.
Anstatt dem Innenminister den kleinen Finger zu geben, sollte die SPD endlich Schäubles datenschutzrechtlichen Amoklauf stoppen.