Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Unionsfraktion versucht, das Gedenken an die Reichspogromnacht und an die faschistischen Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung Europas für eigene, parteitaktische Zwecke zu instrumentalisieren. Das degradiert diesen Antrag zur Wahlkampfveranstaltung.
Der Antrag versucht, diejenigen als antisemitisch und antiamerikanisch zu diskreditieren, die Kritik an der Kriegspolitik von Nato, USA und Israel äußern. Unter dem Deckmantel der Antisemitismus-Bekämpfung will er damit wesentliche außen- und innenpolitische Ziele der Bundesregierung legitimieren.
Die deklaratorische Feststellung, die Solidarität mit Israel entspreche der deutschen Staatsräson, soll nicht nur das Existenzrecht Israels bestätigen, sondern sie dient vielmehr dazu, jegliche Kritik an der israelischen Politik für illegitim zu erklären. Der Antrag suggeriert: Wer für sich das Recht in Anspruch nimmt, den sogenannten Krieg gegen Terror abzulehnen oder die israelische Politik gegenüber der palästinensischen Bevölkerung zu kritisieren, stelle sich außerhalb der demokratischen Gemeinschaft.
Diese undemokratische, anmaßende Tendenz macht den Antrag für uns untragbar.
Darüber hinaus drückt der Antrag zu viel Selbstzufriedenheit mit den tatsächlichen Zuständen in Deutschland und dem Eintreten der Bundesregierung gegen Antisemitismus aus und bleibt uns zu unkonkret, wenn es um die praktischen Schritte geht, die zur Bekämpfung von Antisemitismus gegangen werden müssen.
Ulla Jelpke
Nele Hirsch
Inge Höger
Heike Hänsel
Wolfgang Gehrcke
Sevim Dağdelen
Karin Binder
Dorothee Menzner
Diether Dehm
Eva Bulling-Schröter
Norman Paech
(Schriftliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; auch enthalten im Plenarprotokoll 16/185, Anhang 1)