Nach monatelangen Beratungen zwischen CDU/CSU und SPD will die große Koalition den nur leicht veränderten Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für ein neues Bundeskriminalamtsgesetz innerhalb weniger Tage durch die Bundestagsausschüsse und das Plenum bringen. Wie Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach mitteilte, haben sich die Innenpolitiker der Regierungsfraktionen am Mittwoch abend auf einen endgültigen Text geeinigt. Demnach bleibt es bei der Einführung der heimlichen Online-Durchsuchungen von Privatcomputern. Ob es so weit kommt, ist allerdings noch fraglich: Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte Verfassungsbeschwerde an. Die komplette Opposition, der Richterbund und die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnen die Pläne ebenfalls ab.
Die SPD hatte ihren Widerstand gegen die Online-Durchsuchung aufgegeben und lediglich erreicht, daß sie vorerst bis 2020 befristet wird. Ferner verständigten sich CDU/CSU und SPD darauf, daß immer dann, wenn bei Online-Durchsuchungen Daten aus dem verfassungsrechtlich besonders geschützten Kernbereich privater Lebensführung erhoben werden, eine Überprüfung durch zwei BKA-Beamte und den Datenschutzbeauftragten der Behörde erfolgen muß. Nur in Zweifelsfällen soll ein Richter über die Verwertbarkeit der Erkenntnisse entscheiden.
Das Gesetz gibt dem BKA Befugnisse für heimliche Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der »Terrorismusabwehr«, die bisher den Ländern vorbehalten waren. Dazu zählen neben der Online-Durchsuchung auch Rasterfahndungen, Lausch- und Spähangriffe auf Wohnungen und der Einsatz von V-Leuten. Das BKA hat im Unterschied zu den meisten Ländern die Mittel, diese Befugnisse auch tatsächlich anzuwenden – das bedeutet eine neue Qualität in der »Vergeheimdienstlichung« der Polizeiarbeit. Die Neuregelung soll schon am 1. Januar in Kraft treten.