Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung hat nun angekündigt, das Thema im Wahlkampf zu behandeln. Jelpke:
„In ihrem Wettstreit, in welcher Form der Bundeswehr im Innern der Schießbefehl erteilt werden soll, geht die Koalition nun zurück auf Los. Das ist einerseits erfreulich, weil so das im Grundgesetz verankerte weitgehende Verbot von Inlandseinsätzen gewahrt bleibt. Andererseits muss befürchtet werden, dass SPD und Union schon bald einen neuen Anlauf nehmen. Denn die Koalitionspartner haben nie darüber gestritten, ob, sondern nur, in welchen Fällen die Bundeswehr im Inneren schießen darf.
Die SPD will weiterhin ‚terrorverdächtige’ Flugzeuge durch Militärjets abschießen lassen und bei Terroralarm auch Schiffe versenken. Damit liegt sie auf der Linie des Luftsicherheitsgesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht vor über zwei Jahren als verfassungswidrig verworfen wurde.
Das Grundgesetz setzt aus guten Gründen der Militarisierung der Innenpolitik enge Grenzen. Das muss akzeptiert werden. Wer jetzt einen populistischen Wahlkampfstreit ankündigt, gibt wichtige Werte unserer Verfassung zum Abschuss frei.“