„Wenn die Verfassungsfeindlichkeit der NPD Grundlage sein soll, ihr die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, dann kann man die Neonazi-Partei auch gleich verbieten. Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei ist anhand der fremdenfeindlichen, antisemitischen und menschenverachtenden Äußerungen ihrer Funktionäre und der Beteiligung von NPD-Mitgliedern an Gewalttaten längst erwiesen. Ein neuer, selbst von der SPD befürworteter Verbotsantrag scheiterte nur an der Weigerung der Unionsinnenminister, die Bedingung des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und rechtzeitig die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Gremien der NPD abzuziehen.
Zudem öffnet die beabsichtigte Grundgesetzänderung dem Missbrauch Tür und Tor. So droht die Feigheit der Regierung, die NPD zu verbieten, jetzt zur Rechtfertigung für die Einschränkung des Parteienprivilegs insgesamt zu werden. Das ist undemokratisch und unzulässig.“