Vor Beginn der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern in Potsdam (IMK) stellte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Mittwoch in Berlin ein Gutachten zur Parteienfinanzierung vor. Demnach könnte die NPD künftig von staatlichen Zuschüssen ausgeschlossen werden. Dieses Vorhaben soll auch Thema auf der IMK sein. Hintergrund dieses Vorstoßes von Schünemann ist allerdings die Tatsache, daß sich die Innenminister offenkundig erneut nicht auf die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens einigen werden. Die unionsregierten Länder wollen ihre Verfassungsschutzspitzel nicht aus der NPD abziehen. Dies wäre aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Vorraussetzung für einen erfolgreichen Verbotsantrag.
Um nicht ganz mit leeren Händen dazustehen, wurde der Staatsrechtler Professor Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen, »ob verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden« könnten. Das Gutachten soll die Grundlage für eine Bundesratsinitiative Niedersachsens sein. Epping kam zu dem Ergebnis, daß hierfür eine Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes notwendig wäre, die auch möglich sei. Zwar gebe es den Grundsatz der »Parteienfreiheit«, der aber nicht zwangsläufig eine »Chancengleichheit« aller Parteien bedeute. Vielmehr sei eine Differenzierung durchaus zulässig. Dies sehe man beispielsweise bei der Fünf-Prozent-Klausel im Wahlrecht.
Mit dieser Argumentation strebt Minister Schünemann eine Verfassungsänderung noch vor der Bundestagswahl 2009 an. Nach seinen Angaben hat die NPD im letzten Jahr 1,45 Millionen Euro vom Staat erhalten, so daß sie zu 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert werde. »Es ist nicht nachvollziehbar, die Feinde der Demokratie« dermaßen zu alimentieren, erklärte der CDU-Minister. Eine Streichung der Staatsgelder für die NPD werde auf der IMK breite Unterstützung finden.
Das hört sich plausibel und nach einem ersten Schritt an. Dennoch bleibt festzuhalten, daß nur ein NPD-Verbotsverfahren der wirklich konsequente Weg bei der Bekämpfung der Neonazis wäre. Davor schrecken aber CDU und CSU zurück. Zudem ist immer dann Skepsis geboten, wenn die herrschenden Parteien vorgeben, bestimmte Maßnahmen einzuführen, um gegen den Rechtsextremismus vorzugehen. In Bayern hat die CSU mit genau dieser Argumentation das Versammlungsrecht drastisch verschärft. Es stellte sich heraus, daß die neuen Vorschriften künftig gegen alle Demokraten und gerade gegen antifaschistische Demonstranten anwendbar sind. Deswegen gab es breiten Protest der Gewerkschaften und aller politischen Gruppierungen links von der CSU. Ähnlich könnten Sonderregelungen bei der Parteienfinanzierung, die angeblich gegen die NPD gerichtet sind, von CDU/CSU und SPD zur Beschneidung der Aktionsmöglichkeiten des linken Spektrums mißbraucht werden.