Pressemitteilung: Weltanschauungsfreiheit gegen Gebühr?

Dieser ganze Vorgang zeigt die unglaubliche Privilegierung der Kirchen in
Deutschland. Der Staat übernimmt auf eigene Kosten schon einen Teil der
Mitgliederverwaltung der Kirchen– den Einzug der Mitgliedsbeiträge als
„Kirchensteuern“. Da ist es nur konsequent, dass er auch diesen Teil der
Mitgliederverwaltung gleich mit übernimmt. Mit einer Austrittsgebühr will sich das
Land NRW nun an den Austrittswilligen schadlos halten.
Nach dem Vereinsrecht ist die Erhebung einer Austrittsgebühr unzulässig, da sie
eine unverhältnismäßige Erschwerung des Austritts darstellt. Dass eine solche
Gebühr aber beim Kirchenaustritt erhoben werden soll, ist eine weitere Privilegierung
der Kirchen – logisch wäre, die Verwaltungskosten bei ihnen einzutreiben. Hier wird
die Bevorteilung der Kirche absurd.
Zu prüfen ist auch, ob diese Gebühr einen Verstoß gegen die grundgesetzlich
verbriefte Weltanschauungsfreiheit darstellt. Diese umfasst auch, kein religiöses
Bekenntnis zu haben. Dies ist vom Staat ebenfalls zu schützen. Die meisten werden
Mitglied der Kirche, wenn sie darüber noch nicht selbst entscheiden können – per
Taufe in den ersten Monaten ihres Lebens. Wenn sie mit 14 Jahren die
Religionsmündigkeit erreicht haben, sollen diese jungen Menschen nun zur Kasse
gebeten werden. Ebenso Studierende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger –
Menschen also, die eine solche Gebühr besonders hart trifft.
Zu fordern ist nicht nur, dass die Einführung dieser Gebühr gestoppt wird. Mit der
Trennung von Staat und Kirche muss in Deutschland endlich Ernst gemacht werden!

PE_060321_Austrittsgebühr.pdf