„Die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof, mit der die Bundesregierung Entschädigungsansprüche italienischer NS-Opfer abwehren will, hat keine aufschiebende Wirkung. Das hat die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Die Opfer von Wehrmachts- und SS-Massakern bzw. deren Angehörige können damit weiterhin die Pfändung deutschen Staatseigentums in Italien betreiben, um zu ihrem Recht zu kommen.
Ich kann sie darin nur ermutigen. Denn bisher steht nicht einmal fest, bis wann die Klage überhaupt eingereicht werden soll. Die Bundesregierung hält sich extrem bedeckt und verweigert die Aussage. Sie teilt auch nicht mit, was ihr Klageziel ist, und benennt nicht einmal den Gegenstand der Klage. Das legt den Schluss nahe, dass die Bundesregierung noch keinen Schimmer hat, wie sie vor dem IGH argumentieren soll. Offensichtlich bewegt sie sich auf dünnem juristischen Eis. Sicher ist: Sie will um jeden Preis verhindern, dass die heute noch lebenden Opfer des Wehrmachts- und SS-Terrors eine Entschädigung erhalten.
Das hinhaltende Taktieren der Bundesregierung ist schlichtweg erbärmlich. Die Urteile aus Griechenland und Italien sind rechtskräftig und vollstreckbar. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Rolle als Rechtsbrecherin aufzugeben und den wenigen heute noch lebenden NS-Opfern endlich eine Entschädigung zu gewähren, statt ein gnadenloses Spiel auf Zeit gegen sie zu spielen.“