„Das Verwertungsverbot von erfolterten Erkenntnissen muss auch in der Praxis durchgesetzt werden. Mit Folterbehörden darf es keine Zusammenarbeit geben – auch nicht im Namen der so genannten Terrorbekämpfung.
Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden dürfen nach geltender Rechtslage keine unter Folter herbeigeführten Aussagen in deutsche Strafverfahren einfließen. Ein Rechtshilfeersuchen wird durch das Bundesjustizministerium nicht bewilligt, wenn die Gefahr von Folter oder die Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden im ersuchten Staat droht. Diese Grundsätze hat die Bundesregierung in ihrer Antwort erneut deutlich gemacht. Doch in der Praxis wird schon längst dagegen verstoßen.
Ein Beispiel ist der momentan in Stuttgart-Stammheim geführtes Gerichtsverfahren gegen fünf türkische Linke, in das umfangreiches Beweismaterial aus der Türkei einfließt. Als Zeuge vernommen wurde sogar ein Referatsleiter der Anti-Terror-Abteilung der Istanbuler Polizei, gegen den zwei Anklagen wegen Folter im Amt anhängig sind. Dass in der Türkei weiterhin gefoltert wird, bestätigen nicht nur türkische Menschenrechtsorganisationen. Im Oktober entschuldigte sich der türkische Justizminister Mehmet Ali Sahin sogar öffentlich für den Foltertod eines Bürgerrechtsaktivisten in Polizeihaft.“