„Die Bundesregierung kennt nach eigenen Aussagen die Berichte des UN-Menschenrechtsausschusses über Foltervorwürfe gegen spanische Sicherheitskräfte und die Berichte des Komitees zur Verhütung von Folter beim Europarat (CPT). Dennoch geht die Bundesregierung davon aus, „dass es sich bei den Berichten über Folter und Misshandlungen nicht um ein systematisches Problem der spanischen Justiz- und Sicherheitsbehörden handelt“ und „in Spanien alle Menschenrechtsstandards gewahrt werden.“ Ihre Begründung lautet: „Spanien fördert und achtet – wie auch alle anderen Mitglieder der Europäischen Union – die Menschenrechte und lehnt Folter ab.“ Mit ihren Scheuklappen gegenüber den kritisierten Menschenrechtsverletzungen im Spanischen Staat erweist die Bundesregierung dem weltweiten Kampf gegen die Folter einen Bärendienst. Mit Folterbehörden darf es keine Zusammenarbeit im Rahmen Polizeilicher Amtshilfe oder von Rechtshilfeersuchen geben – auch nicht im Namen der so genannten Terrorbekämpfung.“
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