„Der Ruf nach Einschränkung von Grundrechten ist die völlig falsche Antwort auf rechten Terror. Wer so etwas fordert, arbeitet den demokratiefeindlichen Zielen der Naziterroristen geradezu in die Hände. Da Peter Tauber sich auf die Weimarer Republik beruft, sei daran erinnert, dass das in Reaktion auf den feigen faschistischen Mord an Reichsaußenminister Walter Rathenau im Jahr 1922 erlassene Republikschutzgesetz so gut wie gar nicht gegen die extreme Rechte, sondern fast ausschließlich gegen die antifaschistische Linke angewandt wurde“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Forderung des früheren CDU-Generalsekretärs Peter Tauber, Feinden der Verfassung nach Artikel 18 Grundrechte zu entziehen. Die Abgeordnete weiter:
„Was wir jetzt brauchen, ist eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze gegen rechte Terroristen sowie eine wachsame demokratische Zivilgesellschaft. Um den bis tief in Teile des Staatsapparates hineinreichenden Nazisumpf auszutrocknen, muss zuvorderst die Verharmlosung von Naziseilschaften in Polizei und Bundeswehr als vermeintliche Einzelfälle ein Ende haben. Die Geheimdienste müssen aufgelöst werden, weil sie mit ihren V-Leuten nicht zur Bekämpfung, sondern zum Schutz und Aufbau neonazistischer Banden beitragen. Die für unglaubliche 120 Jahre gesperrten NSU-Akten müssen sofort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um Licht in das Dunkel des rechten Terrors und seiner möglichen Hintermänner in den staatlichen Sicherheitsapparaten zu bringen.“