„Die Bundesregierung weigert sich, auf parlamentarische Anfrage mitzuteilen, wer die mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz verbundenen Mehrkosten übernehmen wird. Das ist inakzeptabel, denn es liegt auf der Hand, dass die Bundesländer die Mehrausgaben für eine verlängerte verpflichtende Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und für besondere Schutzmaßnahmen für Frauen und schutzbedürftige Personen werden tragen müssen. Das führt dazu, dass dieses Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig wird. Das will die Bundesregierung aber offenbar um jeden Preis verhindern“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zu der Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage, ob aus dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz Mehrkosten für die Bundesländer folgen. Jelpke weiter:
„Zwei Fachausschüsse des Bundesrates haben festgestellt, dass Regelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes mit Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden sind und der Bundesrat dem Gesetz deshalb zustimmen muss. ‚Es liegt auf der Hand, dass die vorgenannten Verpflichtungen zu einer erhöhten Kostenbelastung aufseiten der Länder führen werden‘, befand etwa der unionsdominierte Rechtsausschuss des Bundesrates in aller Klarheit.
Dass die Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage zu den Mehrkosten keine klare Antwort gibt und sich in Ausflüchten verliert, ist eine Missachtung des parlamentarischen Fragerechts, über die ich mich bereits beschwert habe. Diese Nicht-Antwort ist aber auch eine Missachtung des Bundesrates und der Bundesländer, die ein Recht darauf haben, zu erfahren, welche geplanten Neuregelungen für sie mit Mehrausgaben verbunden sind. In diesem Fall sollen die Bundesländer auch mit entscheiden dürfen, so ist es im Grundgesetz geregelt.
Die Bundesregierung behauptet allen Ernstes, das von mir in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Frage könne sie nicht bewerten, da es ihr nicht vorgelegt wurde. Das ist gleichermaßen peinlich wie unglaubwürdig. Die Ausschüsse des Bundesrates jedenfalls haben in ihrer Begründung auf dieses Gutachten Bezug genommen, ohne dass ich es ihnen vorher zusenden musste. Die Bundesregierung stellt sich bewusst unwissend, weil wohl auch sie weiß, dass das hoch umstrittene Rückkehr-Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.“
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Zustimmungsbedürftigkeit des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes:
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage zur Zustimmungsbedürftigkeit des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes aufgrund von Mehrkosten für die Länder: