Keine Zwangsverpartnerung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften!

„Die Bundesregierung führt für in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete eine Art ‚Mitwirkungspflicht‘ zum gemeinsamen Wirtschaften ein. Dadurch sollen sie Einspareffekte erzielen, wie sie auch in Paarhaushalten entstünden. Das sei auch Menschen zumutbar, die einander nicht nahestehen oder keine Lebensgemeinschaft eingegangen sind, da sie ja ‚nur für die Dauer der Zuweisung in die Sammelunterkunft gemeinsam leben müssen‘. Das ist eine abenteuerliche und zynische Konstruktion, mit der eine verfassungswidrige zehnprozentige Kürzung der ohnehin schon viel zu geringen Leistungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften begründet werden soll“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage. Jelpke weiter:

„Die Bundesregierung unterstellt, dass ein gemeinsames Wirtschaften von sich fremden Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen verlangt werden könne und zumutbar sei, weil es sich ja nur um eine kurze Zeitdauer handele. Schon das ist offenkundig falsch: Eine Gemeinschaftsunterbringung kann wegen der angespannten Lage auf dem Mietwohnungsmarkt Jahre dauern. Zudem werden die Regeln zur verpflichtenden Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen gerade noch einmal verschärft.

Schon die Vorstellung, dass einander fremde Menschen, zum Teil aus unterschiedlichen Ländern, mit unterschiedlichen Status, zu einem gemeinsamen Leben und Wirtschaften gezwungen werden sollen, um Kosten einzusparen, ist überaus befremdlich. Die Bundesregierung blendet zudem aus, dass mehrere Bedarfe, bei denen die zwangsverpartnerten Geflüchteten einsparen sollen, bereits bei früheren Gesetzesverschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen wurden – es dort also nichts mehr einzusparen gibt!

Die geplante Kürzung ist willkürlich und damit verfassungswidrig. Die SPD hat das im Gesetzgebungsverfahren sogar eingestanden. Die Bundesländer müssen diese verfassungswidrige Regelung morgen im Bundesrat stoppen – wie sie es bereits 2017 völlig zu Recht getan haben!“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: Zwangsverpartnerung AsylbLG