Pressemitteilung: Die Bundesregierung mauert, egal ob es eine Rechtsgrundlage gibt

1. Meist argumentiert die Bundesregierung, Geheimdienstangelegenheiten
gehörten in den Geheimdienstausschuss und basta.
2. Als wir nach den Flugbewegungen einzelner, mit Registrierungsnummern
genannter Flugzeuge gefragt haben, hieß es, „aus Gründen der Luftsicherheit“
könne man uns keine Auskunft erteilen (Drs. 16/167).
3. Wie das konkret zu verstehen sei? Da wurde dann wieder auf den
Geheimdienstausschuss verwiesen (Drs. 355).
4. Eine ganz andere Ausrede erhielt ein Redakteur des „Stern“ vom
Verkehrsministerium: Das Luftverkehrsgesetz verbiete eine Auskunft – weil mit
„personenbezogenen Daten“ vertraulich umgegangen werden müsse. Dabei
wurde weder nach den Namen von CIA-Piloten noch Entführungsopfern
gefragt.
5. Auf eine von mir eingereichte Schriftliche Frage erhalte ich heute vom
Bundesverkehrsministerium die Antwort, eine „Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen“ sei die Rechtsgrundlage dafür, Informationen zu
verweigern.
Was denn nun? Sicher ist nur: Die Bundesregierung mauert, und es ist ihr recht egal,
ob bzw. welche Rechtsgrundlage es dafür gibt.
Bestätigt hat das Ministerium, dass „eine Boeing 737 mit der USRegistrierungsnummer
N368CE mehrfach von oder nach Bagdad und weiteren
Flughäfen fliegend auf dem Flughafen in Frankfurt am Main Station machte.“
Flugbeobachter und die dänische Regierung rechnen dieses Flugzeug, das auch
schon mehrfach in Guantánamo gelandet ist, zur CIA-Flotte. Davon freilich will die
Bundesregierung nichts wissen.
Fazit: Ein Untersuchungsausschuss bleibt notwendig.

PE_060222_Hauptsache_Schweigen.pdf