„Nach der Entscheidung des VG München müssen die rechtswidrigen Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien aufgekündigt und Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der Grenze sofort gestoppt werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Dieses hatte gestern die Zurückholung eines afghanischen Flüchtlings angeordnet, der beim Überqueren der österreichisch-deutschen Grenze von der Bundespolizei aufgegriffen und direkt nach Griechenland abgeschoben wurde. Für das Verwaltungsabkommen mit Griechenland, das eine solches Verfahren vorsehe, sieht das Gericht keine rechtliche Grundlage (Az: M 18 E 19.32238). Jelpke weiter:
„Bundesinnenminister Seehofer hat für eine rechtswidrige Maßnahme getrommelt, um sich auf dem Rücken schutzsuchender Flüchtlinge bei Rechtspopulisten lieb Kind zu machen. Im Einklang mit Experten hatte DIE LINKE bereits vor Unterzeichnung der Abkommen mit Spanien und Griechenland auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen.
Auch wenn es bislang im Rahmen dieser Abkommen nur etwa 30 Zurückweisungen gab, ist dies für die Betroffenen dramatisch, weil sie in Griechenland in menschenunwürdige, haftähnliche Umstände geraten.
Mit dem Gerichtsurteil steht jetzt eindeutig fest: Expressabschiebungen ohne vorherige Asylprüfung verstoßen gegen Völker- und EU-Recht. Die rechtswidrige Politik der Abschottung, die sich von politischen Forderungen am rechten Rand treiben lässt, muss sofort beendet werden.“