Persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung zu den Anträgen von CDU/CSU, SPD und FDP „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ (Drs. 19/16046 <tel:19/16046> ) und von Bündnis 90/Die Grünen „Betätigungsverbote gegen Hisbollah entschlossen durchsetzen und ihre Netzwerke in Deutschland zerschlagen, Israel beistehen, Zivilgesellschaft in Libanon unterstützen“ (Drs. 19/16050 <tel:19/16050> ) von Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Sören Pellmann, Diether Dehm, Pia Zimmermann, Zaklin Nastic,
Aus folgenden Gründen können wir dem Antrag der Koalition und der FDP nicht zustimmen:
- Weder die Vereinten Nationen noch die EU haben die Hisbollah bisher als Terrororganisation gelistet. Bei den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist es eine extreme Minderheit, die den politischen Arm der Hisbollah als Terrororganisation einstuft und verbietet. Eins darunter, was die EU gerade verlässt, Großbritannien.
- Die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP schreiben in ihrem Antrag „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ (Drs. 19/16046 <tel:19/16046> ), die Stabilität des Libanon sei „von hoher Bedeutung“. Die Entwicklung habe gezeigt, „dass sich die Hisbollah im Libanon über die Jahre zu einem maßgeblichen politischen, militärischen und gesellschaftlichen Faktor gemacht hat“. (…) Die Hisbollah sei „ein zentraler Akteur in der politischen, militärischen und gesellschaftlichen Landschaft Libanons, insbesondere für die Belange der schiitischen Bevölkerungsteile. Bei einer Gesamtbewertung der komplexen Gemengelage muss berücksichtigt werden, dass die Hisbollah im libanesischen Parlament vertreten und aktuell Teil der Regierung des Libanon ist.“
CDU/CSU und SPD konterkarieren mit ihren Forderungen ihre eigenen politischen Feststellungen.
Die Hisbollah ist seit 1992 in der libanesischen Nationalversammlung vertreten. Nach der Parlamentswahl 2018 stellt sie mit 13 Mandaten etwa 10 Prozent der Parlamentsabgeordneten. Sie war schon in mehreren Kabinetten der libanesischen Regierung vertreten. Ein Verbot der Hisbollah trägt nichts zur Stabilität im Libanon bei, die den Koalitionsfraktionen wie eingangs erwähnt, wichtig ist.
Bei einem Verbot der Hisbollah dürfte es konsequenterweise auch keinen politischen Austausch mehr mit Abgeordneten und Ministern dieser Partei geben – und eigentlich auch nicht mit anderen Mitgliedern eines Kabinetts, dem Minister der Hisbollah angehören. Es stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung mit einer Regierung umgehen will, deren Mitglieder einer Organisation angehören, die in Deutschland verboten ist und deren politische Betätigung kriminalisiert wird?
- Ein Verbot der Hisbollah verunmöglicht auch politische Lösungen, da ein Verbot auch den politischen Flügel betreffen und somit zu einer weiteren Destabilisierung im Libanon beitragen würde, wo die Hisbollah ja wie erwähnt Teil der Regierung ist.
Der Antrag ist also kein Beitrag zur Förderung politischer Lösungen im Nahen Osten, da wir diejenigen, mit denen verhandelt werden muss, von Verhandlungen ausschließen würden. Dabei sind zur Beilegung des Konflikts Gespräche und Verhandlungen unabdingbar, in der Türkei mit der PKK, im Nahostkonflikt auch mit der Hisbollah.
Den Antrag der Grünen (Drs. 19/16050 <tel:19/16050> ) lehnen wir ab, da sich im Feststellungsteil ein Positivbezug auf einen Auslandseinsatz der Bundeswehr und die „Beteiligung Deutschlands an der UNIFIL-Mission“ findet. Wir haben die Beteiligung der Bundeswehr an der UNIFIL-Mission bisher stets abgelehnt und treten für die Beendigung der Auslandseinsätze der Bundeswehr ein. Diese Einsätze sind friedenspolitisch verheerend. Die massiven Rüstungslieferungen der Bundesregierung an einzelne Akteure in der Region, die wir wie alle Rüstungsexporte ablehnen, sind zudem ein deutlicher Beleg für die konfliktverschärfende Rolle Deutschlands in der Region.
Sevim Dagdelen
Ulla Jelpke
Heike Hänsel
Sören Pellmann
Diether Dehm
Pia Zimmermann
Zaklin Nastic
Andrej Hunko