„Alle Bürgerinnen und Bürger, die Freunde, Bekannte oder Verwandte aus dem Ausland einladen, werden in dieser Datei für mindestens drei Jahre gespeichert. Dadurch entstehen jährlich hunderttausende Datensätze. Wer nur im Verdacht steht, ein Urlaubsvisum für eine unerlaubte Beschäftigung genutzt zu haben oder einen abgelehnten Asylantrag gestellt hat, von dem werden so genannte Warndaten aufgenommen und dort für mindestens fünf Jahre gespeichert.
Die Betroffenen erfahren unter Umständen niemals, dass sie gespeichert sind und welche Auswirkungen die Speicherung hat. So müssen in Zukunft Flüchtlinge, deren Asylbegehren abgelehnt wurde, damit rechnen kein Visum für Verwandte aus dem Ausland zu erhalten.
Schon allein aufgrund des Umfangs der Datei wird eine effiziente Datenschutzkontrolle erheblich erschwert. Zugleich macht die Koalition mit keinem Wort auch nur den Versuch, die Notwendigkeit einer solchen Erfassung von Millionen Bundesbürgern nachvollziehbar zu begründen. Der millionenfachen Erfassung von Einladern und Bürgen in Visumverfahren fehlt daher jede Verhältnismäßigkeit.
Hier der Kabinettsbeschluss: