„Von den inhaltlich überprüften BAMF-Bescheiden mussten die Verwaltungsgerichte im Jahr 2019 26,4 Prozent korrigieren, bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag diese Aufhebungsquote sogar bei 48,7 Prozent. Das ist eine inakzeptable Fehlerquote, die auf erhebliche Mängel in der Prüf- und Entscheidungspraxis des BAMF hindeutet“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik (Bundestagsdrucksache 19/18498). Jelpke weiter:
„26.012 Schutzsuchende, die vom BAMF zunächst abgelehnt worden waren, erhielten 2019 doch noch einen Schutzstatus, 22.181 durch die Gerichte, in 3.831 Fällen korrigierte sich das BAMF selbst, z.B. nach entsprechenden Hinweisen der Gerichte oder weil neue Atteste vorlagen.
Dass ausgerechnet Flüchtlingen aus Afghanistan in fast jedem zweiten Fall zu Unrecht der Schutz verweigert wurde, ist besonders bitter, weil den Betroffenen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland droht.
Statt immer mehr pauschale Widerrufsprüfungen einzuleiten, die viel Arbeit verursachen, aber in der Regel zu nichts führen, sollte das BAMF rechtlich angefochtene Bescheide von sich aus überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Das könnte die Verwaltungsgerichte wirksam und kurzfristig entlasten.
Ende 2019 waren 252.250 Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Das ist ein Rückgang um fast 60.000 Verfahren im Jahresverlauf, der vor allem dem massiven Rückgang der Zahl Asylsuchender geschuldet ist.“
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zum Downlod: 1918498 ergänzende Asylstatistik 2019
und der dazugehörige Vermerk zum Download: Vermerk Asylstatistik 2019_LINKE