„Es ist ein Unding, dass das Bundesinnenministerium an der Aussetzung der Dublin-Überstellungsfristen während der Corona-Pandemie festhalten will. Für die betroffenen Geflüchteten bedeutet das, dass sie auf unbegrenzte Zeit in einem zermürbenden Zustand der Ungewissheit gehalten werden. Und auf die ohnehin schon überlasteten Verwaltungsgerichte kommt eine Vielzahl komplizierter Rechtsstreitverfahren zu“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage sowie aktuelle Aussagen des Bundesinnenministeriums gegenüber der WELT zur Aussetzung der Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren während der Corona-Pandemie. Jelpke weiter:
„Die EU-Kommission hat letzte Woche klargestellt, dass es für die Aussetzung der Dublin-Überstellungsfristen keine Rechtsgrundlage in der Dublin-Verordnung gibt, auch nicht aufgrund einer Pandemie.
Die Fristenregelung in der Dublin-Verordnung soll sicherstellen, dass schnell geklärt wird, welcher Staat für die Asylprüfung zuständig ist. Ist keine Überstellung möglich, geht die Zuständigkeit auf den Staat über, in dem sich der Asylsuchende aktuell aufhält. Um diese sinnvolle Regelung in Zeiten der Corona-Pandemie nicht auszuhebeln, muss das BAMF die Asylverfahren der betroffenen Geflüchteten umgehend an sich ziehen!“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: MF 78 Aussetzung Dublin-Fristen