„Fast drei Millionen anlasslose Kontrollen hat die Bundespolizei 2019 durchgeführt. Das ist ein Anstieg um 39 Prozent gegenüber 2,1 Millionen Kontrollen im Vorjahr. Ein unerlaubter Aufenthalt wurde nur in gut 3000 Fällen festgestellt – die ‚Trefferquote‘ lag damit weit unter einem Prozent. Diesem mageren Ertrag stehen schwerwiegende Grundrechtseingriffe gegenüber, denn von den Kontrollen sind erfahrungsgemäß in erster Linie Menschen betroffen, die den Polizeibeamten aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, also etwa aufgrund der Hautfarbe, verdächtig erscheinen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu verdachtsunabhängigen Kontrollen der Bundespolizei im Jahr 2019. Jelpke weiter:
„Solche diskriminierenden Kontrollen sind für Millionen Menschen in Deutschland eine Alltagserfahrung. Sie verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz – und lösen bei den Betroffenen Gefühle der Ohnmacht, Wut und Verzweiflung aus.
Um diesen Grundrechtseingriffen endlich wirksam zu begegnen, müssen die verdachtsunabhängigen Kontrollen ersatzlos abgeschafft werden. Polizeiliche Maßnahmen dürfen nur stattfinden, wenn es einen konkreten Verdacht gibt und nicht, weil Menschen aufgrund ihres Aussehens pauschal als ‚gefährlich‘ und ‚kriminell‘ verdächtigt werden. Das empfiehlt im Übrigen auch der UN-Ausschuss gegen Rassismus.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_17268 Racial Profiling 2019