Aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen hat, ist der Familiennachzug weitestgehend zum Erliegen gekommen. In den meisten Auslandsvertretungen werden keine Termine in Familienzusammenführungsverfahren vergeben, bereits angenommene Anträge werden nicht bearbeitet. Für Menschen, die zum Teil schon seit Jahren darauf warten, zu ihren engsten Angehörigen nachziehen zu können, verlängert sich die Familientrennung nochmals auf unabsehbare Zeit.
Auch für Personen, denen bereits ein Visum erteilt wurde, die aber aufgrund der verfügten Reisebeschränkungen momentan nicht einreisen können, ergeben sich neue Probleme: Wenn Visa ablaufen, werden diese nicht automatisch verlängert, sondern müssen im Prinzip neu beantragt werden.
Aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Schriftliche Frage von Ulla Jelpke geht nun hervor, dass die Bundesregierung immerhin daran arbeitet, ein Verfahren zu entwickeln, bei dem in solchen Fällen ein neues Visum auf Grundlage der bereits vorhandenen Visumsakte ausgestellt werden kann. Eine erneute Vorsprache wäre dann nicht notwendig, sofern sich an den Erteilungsvoraussetzungen nichts geändert hat.
Ulla Jelpke kommentiert:
„Dass Personen, deren Visum aufgrund der verfügten Reisebeschränkungen abgelaufen ist, eine erneute Vorsprache bei der Botschaft voraussichtlich erspart wird, ist erstmal eine gute Nachricht.
Darüber hinaus muss aber Menschen, die einen Anspruch auf Familiennachzug zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen haben, auch während der Corona-Krise die Einreise ermöglicht werden – selbstverständlich unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen. Das Recht auf Familienleben ist ein Grundrecht. Es kann nicht sein, dass Familien unter dem Vorwand der Corona-Pandemie auf unabsehbare Zeit getrennt bleiben müssen.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: SF 4-311 Ablauf bereits erteilter Visa Corona