„Der Irrweg der Asylverfahrensberatung durch das BAMF muss schnellstmöglich verlassen werden. Denn so kann die Beratung per definitionem nicht unabhängig sein und wird daher zu Recht auch von den Asylsuchenden nicht so wahrgenommen. Viele wichtige Aufgaben einer Rechtsberatung im Einzelfall werden vom BAMF gar nicht übernommen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, wenn die Neuregelung dazu führt, dass unabhängige Verbände für ihre wichtige Beratungstätigkeit weniger Zuschüsse erhalten. Das ist das Gegenteil dessen, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden war“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Unabhängige Asylverfahrensberatung“. Die Abgeordnete weiter:
„Die Wohlfahrtsverbände verfügen über langjährige Erfahrungen, eine hohe Expertise und infolge ihrer Unabhängigkeit über eine enorme Glaubwürdigkeit für Asylsuchende. Ihnen mit Verweis auf die völlig unzureichende Beratung durch das BAMF nun EU-Fördermittel zu verweigern, ist blanker Hohn. Den Verbänden müssen die Kosten für eine flächendeckende Beratungsstruktur mit Bundesmitteln erstattet werden, schließlich ist die Gewährleistung einer fairen Asylprüfung eine staatliche Aufgabe.“
Anfrage und Antwort sind hier einzusehen: