„Grundrechte erfordern zu ihrer Verteidigung das aktive Engagement der Demokratinnen und Demokraten. In Bayern hatte sich eine breite Allianz aus Parteien, Gewerkschaften und Initiativen zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit gebildet. Diese Bewegung kann die jetzige Karlsruher Entscheidung als wichtigen Etappensieg ihres Kampfes feiern. Zu Hoffen ist, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner endgültigen Entscheidung auch andere gegen die Grundrechte gerichteten Elemente im Versammlungsgesetz benennen wird, wie das so genannte Militanzverbot.
Die bayerische Staatsregierung ist schon jetzt aufgefordert, einen grundlegend neuen Entwurf für ein freiheitliches Versammlungsgesetz auszuarbeiten, anstatt lediglich einzelne Korrekturen vorzunehmen. Wir brauchen ein Versammlungsrecht, dass nicht jeden Demonstranten in obrigkeitsstaatlicher Sichtweise als Querulanten und potentielles Sicherheitsrisiko wahrnimmt, sondern außerparlamentarische Kritik als wichtigen Bestandteil eines demokratischen Gemeinwesens begreift.
Die jetzige Entscheidung ist zugleich ein Warnsignal an andere Landesregierungen, die wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, eigene Versammlungsgesetze nach bayerischem Vorbild schaffen wollen.
Besorgniserregend ist in meinen Augen, dass offenbar immer mehr Politiker der Regierungsparteien nicht mehr auf der Grundlage der im Grundgesetz verankerten Grundrechte stehen. Anders ist es nicht zu erklären, dass das oberste deutsche Gericht immer öfter Bürgerrechte gegen die Gesetzgeber verteidigen muss. Es gilt also weiter, wachsam zu bleiben.“