„Nur die Hälfte aller Amtshilfeanträge zur Unterstützung in der Corona-Krise wird von der Bundeswehr auch tatsächlich durchgeführt. Die hohe Zahl von Hilfeersuchen ziviler Behörden zeugt vor allem davon, wie sehr der zivile Katastrophenschutz und Sanitätsbereich in den letzten Jahren kaputtgespart wurde“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Umfang der Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Demzufolge wurden bis zum 15. Mai 567 Anträge auf Amtshilfe eingereicht, von denen 285 positiv beschieden wurden. 192 Anträge wurden abgelehnt, 73 zurückgezogen. Jelpke weiter:
„Zweierlei ist erschütternd: Zum einen, dass die zivilen Einrichtungen in einer Situation, die von einem wirklichen Notstand wie im Frühjahr im italienischen Bergamo weit entfernt ist, schon so an ihre Belastungsgrenze kommen, dass sie sich gezwungen sehen, die Bundeswehr zu rufen – häufig vergeblich.
Zum anderen, dass Kommunen und insbesondere das baden-württembergische Innenministerium in insgesamt 19 Fällen von der Bundeswehr verlangten, sie solle nicht nur einfache Amtshilfe leisten, sondern einen hoheitlichen Zwangseinsatz durchführen. So sollte sie etwa den Zugang zu Krankenhäusern, medizinischen Lagern und Flüchtlingsunterkünften bewachen. Auch wenn diese Anträge vom Verteidigungsministerium abschlägig beschieden bzw. – offenbar nach Hinweisen aus dem Ministerium – wieder zurückgezogen worden sind: Es ist mehr als dreist, wie insbesondere Unionspolitiker die Corona-Krise als Vorwand nutzen wollen, um ihre alte Forderung nach bewaffneten Militäreinsätzen im Inland durchzudrücken.
Es zeigt sich: Die Kapazitäten von Hilfsdiensten und Krankenhäusern müssen in einem Umfang aufgebaut werden, der sie unabhängig von den Fähigkeiten des Militärs macht. Dazu gehört ein grundlegendes Umsteuern. Gesundheit ist keine Ware, und Krankenhäuser sind nicht dazu da, Profite zu erwirtschaften.“
Erläuterung: Die Antwort der Bundesregierung beinhaltet 17 Anträge, die über einfache Amtshilfe hinausgehen. Weitere zwei solcher Anträge waren bereits in der Antwort auf eine frühere Frage enthalten, die in der jetzigen Antwort nicht aufgeführt werden, daher nenne ich die Zahl von insgesamt 19 solchen Anträgen.
Die vollständige Antwort kann hier heruntergeladen werden (Bundestags-Drucksache 19/10515)