„Die gerichtliche Aufhebungsquote bei inhaltlich überprüften BAMF-Bescheiden ist im ersten Halbjahr 2020 auf 29,8 Prozent gestiegen. 7.646 BAMF-Bescheide mussten durch die Gerichte zugunsten der Asylsuchenden korrigiert werden. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan wurde im ersten Halbjahr sogar mehr als die Hälfte der überprüften Bescheide kassiert. Das ist inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das BAMF seine strenge Entscheidungspraxis ändern muss“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Asylstatistik im ersten Halbjahr 2020. Jelpke weiter:
„Zudem sollte das BAMF zumindest bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlicher Fehlerquote alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls abändern. Das ist auch wichtig, um die überforderten Gerichte wirksam zu entlasten. Es kann nicht sein, dass Gerichte oftmals die Arbeit der Behörde übernehmen müssen, weil Anhörungen oder Bescheide den rechtlichen und Qualitätsanforderungen nicht genügen. Dass ausgerechnet im Bereich der Qualitätssicherung beim BAMF zuletzt Personal eingespart wurde, ist vor diesem Hintergrund das völlig falsche Signal.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: 19_21327 Asylstatistik I 2020