„Die aus der DDR hervorgegangene Freie Deutsche Jugend ist nicht verboten – das hat jetzt die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Verbot, das in der BRD 1954 gegen die sog. West-FDJ ausgesprochen wurde, erstreckt sich nicht auf die DDR-FDJ und ihre Rechtsnachfolgerin, die heute weiterhin als Freie Deutsche Jugend auftritt. Denn Vereinigungen, die vor dem Beitritt 1990 auf dem Gebiet der DDR gegründet wurden, werden durch den Einigungsvertag ausdrücklich geschützt. Die brutalen Polizeiübergriffe auf die diesjährige Luxemburg-Liebknecht-Gedenkdemonstration wegen dort gezeigter FDJ-Symbole erscheint damit als gänzlich ungerechtfertigter Angriff auf die Versammlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit der Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umgang mit dem Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“. Die Abgeordnete weiter:
„Die Bundesregierung kann das Paradoxon nicht auflösen, dass die FDJ-Symbole in Deutschland offenbar zugleich verboten und nicht verboten sind und weigert sich auch, darin überhaupt einen juristischen Wertungswiderspruch zu erkennen.
Ermittlungsverfahren wegen FDJ-Symbolen und Hemden endeten in den letzten Jahren zwar regelmäßig vor Gericht mit Verfahrenseinstellung – das Verfahren an sich stellt für die Betroffenen allerdings schon eine illegitime Schikane da. Leider stiehlt sich die Bundesregierung aus der Verantwortung, wenn sie den konkreten Umgang mit FDJ-Symbolen als Einzelfallentscheidungen den Justizbehörden der Länder zuschiebt. Hier muss endlich Rechtssicherheit geschaffen und der Verfolgung von Blauhemden und blauen Fahnen ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben werden.“
Anfrage und Antwort sind hier einzusehen: KA_FDJ