Die Bundesregierung hält sich in ihrem so genannten Antiterrorkampf alle Optionen
offen, die Grundrechte weiter abzubauen und den Datenschutz zu missachten. Sie
will „in Kürze einen Gesetzentwurf zur Errichtung gemeinsamer Dateien der Polizeien
und Nachrichtendienste von Bund und Ländern vorlegen.“ Das stellt einen bislang
einzigartigen Angriff auf das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und
Geheimdiensten dar, es bedeutet auch eine massive Gefährdung der Grundrechte.
Denn dass gerade die Geheimdienste die Verfassung nach Kräften missachten, ist
durch die jüngsten Skandale mehr als deutlich geworden.
Vom Datenschutz will sich die Bundesregierung nicht bremsen lassen und stattdessen
prüfen, „inwieweit rechtliche Regelungen des Datenschutzes einer effektiven Bekämpfung
der Kriminalität und des Terrorismus entgegenstehen“ – im Zweifel also für
den Grundrechteabbau.
Die Bundesregierung behält sich vor, in die Antiterrordatei auch so genannte Extremisten
aufzunehmen – also Menschen, denen keine Straftaten vorgeworfen werden,
sondern eine „falsche“ Gesinnung. Dies stellt eine weitere Gefährdung der Grundrechte
dar. Wer soll denn definieren, was „falsches Denken“ ist? Eine Antwort bleibt
die Bundesregierung schuldig, und damit bleiben alle schlechten Optionen offen.
Unkontrollierte Sammelwut und Gummibegriffe bringen keine Erhöhung der Sicherheit.
Das zeigt die Bilanz des vor über einem Jahr in Betrieb genommenen Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das offenbar keine greifbaren
Resultate gebracht hat: „Im Einzelnen lassen sich die Beiträge zu Ermittlungsverfahren
aus der Zusammenarbeit im GTAZ nicht quantifizieren“, so die Bundesregierung.
Das bestätigt unseren Verdacht, dass die vermeintlichen Terrorabwehr-Bemühungen
der Bundesregierung im Wesentlichen Versuche sind, die Datensammelwut der Behörden
zu befriedigen und die Grundrechte auszuhöhlen.
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